02. Jänner 2009 14:00
Bereits am ersten Tag nach Inkrafttreten des Rauchverbots in den heimischen
Lokalen sind bei der Behörde die ersten Beschwerden wegen Missachtung des
neuen Tabakgesetzes eingelangt. In Graz wurden bis Freitagmittag vier
Betriebe gemeldet, in den restlichen Bundesländern gab es vorläufig noch
keine Anzeigen. Gaststätten, die sich nicht an die Bestimmungen halten,
müssen bei Bezirksämtern und Magistraten zum Beispiel von Gästen gemeldet
werden. Erst im Anschluss wird nach einer Überprüfung durch die Behörden
falls notwendig eine Verwaltungsstrafe verhängt. Bis zu 10.000 Euro müssen
im Extremfall bezahlt werden.
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Sie uns Ihre Meinung zum neuen Rauchverbot
Man rechne damit, dass es bereits mehr Beschwerden gebe, die bei anderen
Stellen deponiert wurden und erst weitergeleitet werden müssen, so die für
das Rauchverbot zuständige Bau- und Anlagenbehörde im Magistrat Graz.
Hinsichtlich der Kontrolle räumte die Behörde ein, dass man nach einer
Meldung mit der Kontrolle mehrere Tage "hinten nach sei". Daher werde die
Beweisführung nicht leicht werden.
Über eine komplexe Vorgehensweise bei der Überprüfung des Gesetzes
berichteten auch die zuständigen Stellen in Wien. Grundsätzlich falle die
neue Regelung in den Kompetenzbereich gleich mehrerer Behörden, sagte Renate
Pommering-Schober, Leiterin der zuständigen Magistratsabteilung 40
(Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht). Will man nicht nur Informationen
erfragen, sondern einen konkreten Verstoß melden, muss man sich an die
magistratischen Bezirksämter wenden.
Bisher keine Anzeigen
Anzeigen würden ihres Wissens noch keine
vorliegen, so eine Sprecherin der Magistratsdirektion. Auch Anfragen oder
Beschwerden gab es seit Jahresbeginn nicht. "Auch im Dezember 2008 hatten
wir nur geschätzte fünf Anrufe - und alle sehr allgemein gehalten", so
Pommering-Schober. Bei der Wiener Polizei waren bis Freitagmittag ebenfalls
noch keinerlei Beschwerden eingelangt. Da die Exekutive nicht zuständig ist,
werden diese im Fall des Falles an die Magistrate weitergeleitet.
Sollten in Wien künftig Anzeigen eintrudeln, schalten die Bezirksämter - je
nach Sachlage - die zuständige Behörde ein, erklärte die Sprecherin. Wird
etwa das Fehlen der verpflichtenden Beschilderung beanstandet, mittels derer
Gaststätten als Raucher-bzw. Nichtraucherlokal deklariert werden müssen,
wird das Marktamt (MA 59) informiert. Bezieht sich die Anzeige auf das
Fehlen eines Nichtraucherbereiches, wird die Baupolizei (MA 37) kontaktiert.
Sie prüft dann, ob der betroffene Wirt Umbaupläne eingereicht hat und damit
die Übergangsfrist bis 1. Juli 2010 in Anspruch nehmen kann.
In Linz und Eisenstadt-Umgebung war Freitagvormittag ebenfalls noch keine
einzige Beschwerde bei der Bezirksverwaltung eingegangen. Man rechne aber
durchaus damit, dass es demnächst entsprechende Anrufe geben werde. Auch in
St. Pölten gab es laut Magistrat bisher "keine Rückmeldungen" über
möglicherweise säumige Gastronomiebetriebe.
Das gleiche gilt für das Gebiet der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Stadt.
Eine Umfrage bei 2.500 Gastronomiebetrieben der dortigen Wirtschaftskammer
vor dem Jahreswechsel hatte ergeben, dass die Umsetzung des neuen
Tabakgesetzes "reibungslos klappt ": Die Ansprüche von Rauchern und
Nichtrauchern würden erfüllt, hieß es in einer Mittelung. In Kärnten, Tirol
und Vorarlberg waren die Behörden wegen der Feiertage am Freitag noch nicht
erreichbar.