08. Juli 2009 20:44
Die neuen Anti-Korruptionsregelungen haben Mittwochabend den Nationalrat
passiert. Zustimmung kam nur von SPÖ und ÖVP, die Opposition übte
geschlossen scharfe Kritik an der Lockerung einiger Bestimmungen. Ein Dorn
im Auge ist FPÖ, BZÖ und Grünen, dass für ausgegliederte Unternehmen wie AUA
und Telekom nicht die schärferen Regelungen für öffentlich Bedienstete,
sondern die sanfteren für die Privatwirtschaft gelten. Die Grünen prangerten
an, dass das "Anfüttern" de facto straffrei gestellt werde.
"Anfüttern" bleibt straffrei
Als "Anfüttern" gilt
die wiederholte Gewährung kleiner Geschenke, um Beamte oder Politiker bei
Laune zu halten. Dies war bisher immer dann strafbar, wenn die Vorteile dem
jeweiligen Amtsträger "in Hinblick auf seine Amtsführung" gewährt wurden.
Nunmehr hat es nur noch dann Folgen, wenn von vornherein klar ist, dass als
Gegenleistung irgendwann ein "pflichtwidriges Amtsgeschäft" verlangt werden
wird. Die Strafdrohungen beträgt dann bis zu fünf Jahre Haft.
Erstmals mit einbezogen werden Abgeordnete. Sie können sich künftig strafbar
machen, wenn sie sich bestechen oder "anfüttern" lassen. Nicht betroffen
sind sie vom Paragrafen der Vorteilsnahme. Für alle anderen gilt: Strafbar
ist die Annahme von Geld auch für eine "pflichtgemäße" Amtshandlung.
Allerdings gilt hier nun das Dienstrecht des jeweiligen Amtsträgers auch als
Messlatte für den Strafrichter.
Umstritten
Besonders umstritten ist, dass die Mitarbeiter
staatsnaher Unternehmen von den Anti-Korruptionsregelungen nur erfasst sind,
wenn die jeweilige Firma "weit überwiegend Leistungen für die Verwaltung"
des Staates erbringt. Unternehmen wie die ÖBB, die sich im Wettbewerb
behaupten müssen, unterliegen nur den losen Regelungen für die
Privatwirtschaft. Demnach ist Bestechung nur strafbar, wenn im Gegenzug ein
"pflichtwidriges" Rechtsgeschäft vorgenommen wird.
Genau diesen Punkt prangerte FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer an. Auch
der BZÖ-Abgeordnete Martin Strutz sprach von einer "beinharten
Entschärfung". Dass dann auch noch der Anfütterungsparagraf entschärft
werde, mache Österreich international zu einer Lachnummer.
Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser sieht als Anlass für die
Novelle, dass Lobbyisten wie die Salzburger Festspiele im Justizministerium
die Klinke geputzt hätten. Die Einbeziehung der Abgeordneten hält er für
einen "Riesenschwindel", würden die Bestimmungen doch nicht weit genug
gehen. So sei es beispielsweise nicht strafbar, wenn bei U-Ausschüssen so
vorgegangen wird, dass keine unerwünschten Dinge herauskämen.
Nicht praktikabel
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V)
betonte, dass sie grundsätzlich nicht auf Zuruf reagiere, im Fall der
Korruptionsbestimmungen sei sie aber überall darauf angesprochen worden,
dass diese nicht praktikabel seien. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim sprach
überhaupt gleich von einer "eminenten Unklarheit" bei den bisherigen
Bestimmungen, die nicht akzeptabel gewesen sei. Dass für teil-öffentliche
Unternehmen die Regelungen für die Privatwirtschaft gelten, erkläre sich
daraus, dass diese Konzerne auch in diesem Feld tätig seien, erklärte
Bandion-Ortner. Überhaupt wollte die Ministerin nicht von einer Entschärfung
sprechen. Immerhin seien die Strafandrohungen angehoben worden.
Die Abstimmungen über die Anti-Korruptionsregelungen waren am Mittwoch im
Nationalrat wegen umfangreicher Anträge nach hinten verschoben worden und
fanden nicht direkt nach der Debatte, sondern erst nach der Diskussion über
die UVP-Novelle statt. Im späteren Verlauf der Sitzung wird noch heute Abend
die Einrichtung des neuen Bundesamts zur Bekämpfung von Korruption
beschlossen.