Antrag am Montag

Burgenland: Jetzt wird neu ausgezählt

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Die FPÖ-Abspaltung LBL hat den Burgenland-Blauen empfindlich Stimmen gekostet. FPÖ-Chef Tschütz verlangt eine Neuauszählung.

Es grenzt an ein Wunder: Mit einer halben Wählerstimme schaffte es die Liste Burgenland (LBL) des ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Manfred Kölly vergangenen Sonntag in den Landtag. An Wunder mag aber Burgenlands FPÖ-Chef Johann Tschürtz nicht glauben. Er verlangt jetzt eine Neuauszählung.

„Wir haben Hinweise, dass der LBL einige Stimmen unrechtmäßig zugerechnet wurden“, so Tschürtz gegenüber ÖSTERREICH. „Am Montag werden wir bei der Landesregierung für mindestens fünf Gemeinden eine Neuauszählung beantragen.“

Roter ließ fehlerhafte Stimmzettel drucken
Die FPÖ-Abspaltung LBL hatte den Burgenland-Blauen nicht wenige Stimmen am rechten Rand abgeluchst. „Es war offensichtlich das Ziel, hier zerstörerisch zu wirken“, hatte sich Bundesparteigeneral Herbert Kickl noch am Wahlabend geärgert. Über vier Prozent, also exakt 7.558,4 Stimmen brauchte die LBL für den Einzug in den Landtag. Die LBL schaffte 7.559 Stimmen, 0,6 mehr als gefordert – ein auffällig knappes Ergebnis.

Interesse am Einzug der LBL hat aber auch die SPÖ. Wie ÖSTERREICH-Leser wissen, hatte es der dem roten Lager zugeschriebene Wahlbehördenleiter zu verantworten, dass zwei Namen von LBL-Kandidaten auf dem Wahlzettel falsch geschrieben waren. Die LBL will deswegen die Wahl anfechten.

Der Einzug in den Landtag hätte sie aber auch beruhigen können. Ein Grund mehr für Tschürtz, an Unregelmäßigkeiten zu glauben: „Mit der Neuauszählung kann sich auch die LBL sicher sein, dass sie im Landtag ist“, ätzt Tschürtz.

Noch ist nicht fix, wann die Neuauszählung stattfindet
Noch sei man mit den Recherchen nicht ganz fertig. „Wir haben sehr viele Gemeinden in Aussicht, werden uns aber auf einige konzentrieren, damit es nicht zu aufwendig wird. Es sind auch ein paar größere dabei“, so Tschürtz.

Die Landeswahlbehörde entscheidet nach Antragstellung am Montag, wann die teilweise Neuauszählung stattfindet. Nachdem der Antrag innerhalb der Frist eingebracht wurde, glaubt Tschürtz nicht an eine Abweisung.

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