14. September 2009 15:09
Hungerstreik, Selbstmord oder "eskalierten Amtshandlungen" der Polizei - in
Österreich haben sich in der Vergangenheit immer wieder Zwischen- und
Todesfälle von Schubhäftlingen oder Asylwerbern in Haft ereignet. Im
Folgenden die spektakulärsten Fälle in einer chronologischen Abhandlung:
14. September 2009: Ein indischer Schubhäftling stirbt nach einem
Hungerstreik im Wiener Polizei-Anhaltezentrum (PAZ) Hernalser Gürtel. Der
20-jährige Gaganpreet Singh K. hat sich seit 4. August in Schubhaft befunden
und ist drei Tage nach seiner Einlieferung in Hungerstreik getreten. Eine
Obduktion soll den Zusammenhang zwischen Hungerstreik und Todesursache
klären.
25. Dezember 2006: Im Linzer Polizei-Anhaltezentrum will sich ein -
nach eigenen Angaben aus Nordafrika stammender - Schubhäftling das Leben
nehmen. Der damals 36-Jährige versuchte sich mit seinen Schuhbändern zu
strangulieren. Ein Beamter entdeckte das Vorhaben beim
Zellenkontrollrundgang, das Leben des Häftlings konnte gerettet werden.
Ausschlaggebend für die Tat dürfte ein negatives Asylverfahrungen und das
damit verbundene Aufenthaltsverbot für Österreich gewesen sein.
7. April 2006: Der Schubhäftling Bakary J. wird bei einem
Polizeieinsatz in einer Lagerhalle in Wien-Leopoldstadt von Beamten
misshandelt und schwer verletzt. Zu der Misshandlung kommt es nach seiner
gescheiterten Abschiebung. Vier WEGA-Beamte werden Ende August zu
mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie dürfen weiter
Polizeidienst verrichten, allerdings nur im Innendienst.
4. Oktober 2005: Ein 18-jähriger afrikanischer Schubhäftling, der
sich seit 28. September in Hungerstreik befunden hatte, stirbt im
Anhaltezentrum der Bundespolizeidirektion Linz. Der Verstorbene habe an
einer erbbedingten Anomalie im Blutfarbstoff gelitten, die im Zusammenwirken
mit Flüssigkeits- und Kalorienmangel eine Verklumpung des Bluts und
schließlich ein Herz-Kreislauf-Versagen verursacht habe, hieß es im
Obduktionsergebnis. Der Häftling war in Wien wegen eines Drogendelikts
verurteilt und im September aus der Haft bedingt entlassen worden. Da er
seine Identität nicht bekanntgab, wurde er in Schubhaft genommen und aus
Platzgründen nach Linz überstellt.
13. August 2005: Ein 34-jähriger Nigerianer richtet im
Polizeigefangenenhaus Hernals eine Bluttat an, bei der ein aus Polen
stammender Schubhäftling getötet und zwei weitere Insassen verletzt werden.
Aufgrund eines Aufenthaltsverbots war der Mann am 2. Mai 2005 in Schubhaft
genommen worden. Er teilte sich mit Polen, Chilenen und Moldawiern eine
Acht-Mann-Zelle. Im Juli trat der Häftling zumindest vorübergehend in den
Hungerstreik. Anfang 2006 wurde der Nigerianer rechtskräftig in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
22. Februar 2005: Im Wiener Polizeigefangenenhaus Hernalser Gürtel
nimmt sich ein Algerier in Schubhaft das Leben. Der Mann hat sich in seiner
Zelle erhängt, zuvor war er in Hungerstreik getreten.
3. August 2002: Ein 30-jähriger Schubhäftling aus Osteuropa -
vermutlich aus Armenien - wird im Verwaltungsarrest Bludenz tot in seiner
Zelle entdeckt. Der Mann ist laut Obduktionsbericht an einer Lungenembolie
gestorben. Der Flüchtling konnte nicht in seine Heimat gebracht werden, weil
er sich weigerte, Namen und Herkunftsland zu nennen.
3. Mai 2000: Ein nigerianischer Häftling wird gegen 3.00 Uhr tot an
einem Tisch sitzend in seiner Zelle gefunden. Der leblose 26-jährigen
Richard Ibekwe, der in Österreich unter dem Namen Richard Peter Weah um Asyl
angesucht haben soll, wird bei einem routinemäßigen Kontrollgang von einem
Wachebeamten entdeckt. Mehrere Augenzeugen hätten festgestellt, dass Ibekwe
bei seiner Verhaftung am 29. April von der Polizei geschlagen worden sei.
1. Mai 1999: Hohe Wellen schlägt der Fall des nigerianischen
Schubhäftlings Marcus Omofuma, der auf dem Flug nach Sofia in
Polizeigewahrsam stirbt. Die drei den 25-Jährigen begleitenden
Fremdenpolizisten hatten ihn laut Zeugen in der Maschine gefesselt und
geknebelt. Das Gericht in Korneuburg stellte in seinem Urteil knapp drei
Jahre später den Erstickungstod fest und verurteilte die Polizisten wegen
fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen.