15. Juni 2009 14:03
In der durch seine Person ausgelösten Debatte um eine Möglichkeit zur Abwahl
der Nationalratspräsidenten unterstützt der Dritte Präsident Martin Graf den
jüngsten ÖVP-Vorschlag. Die Idee, dass der Nationalrat im Falle einer
Verfassungsverletzung mit Zweidrittelmehrheit eine Anklage beim
Verfassungsgerichtshof beschließen können soll, sei in Ordnung, so Graf.
Allerdings müsse er auch für alle Ausschuss-Vorsitzenden gelten, die nämlich
ebenfalls nicht abwählbar sind. "Gleiches Recht für alle",
verlangt der Freiheitliche.
SPÖ vorsichtig positiv
SPÖ-Klubobmann Josef Cap will sich
den Vorschlag sehr genau ansehen. Allerdings hat die SPÖ schon einen anderen
Vorschlag gemacht, nämlich den, dass ein Nationalratspräsident mit
Zwei-Drittel-Mehrheit abwählbar sein sollte. Positive Signale kommen
auch von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Immerhin gebe es nun
Bewegung auf ÖVP-Seite, heißt es aus ihrem Büro. Sie will sich den Vorschlag
ebenfalls "gerne ansehen".
Grün und Orange dagegen
Die Grünen lehnen den schwarzen
Vorstoß ab. Sie wollen, dass ein Nationalratspräsident mit
Zwei-Drittel-Mehrheit abwählbar sein sollte. Parteichefin Eva Glawischnig
ortet einen "Ablenkungsversuch" der ÖVP, die Idee gehe "völlig
am Problem vorbei". Auch das BZÖ äußert sich ablehnend. BZÖ-Klubobmann
Josef Bucher findet ihn "nicht unterstützungswürdig".
Für VfGH "prinzipiell vorstellbar"
Für den
Verfassungsgerichtshof wäre der ÖVP-Vorschlag zur Absetzbarkeit von
Nationalratspräsidenten "prinzipiell vorstellbar".
Grundsätzlich sei es zwar die Sache des Bundesgesetzgebers, welche
Kompetenzen der Verfassungsgerichtshof haben soll, bei diesem Vorschlag
würde es sich aber um eine "systematische Weiterentwicklung der
VfGH-Kompetenzen" handeln, weil es bereits ähnliche Regelungen für
Bundespräsident und Regierungsmitglieder gebe - So der Befund der
Höchstrichter.
"Ministerklagen" schon jetzt möglich
Schon jetzt
ist vorgesehen, dass der Verfassungsgerichtshof über "Ministeranklagen"
gegen öffentliche Amtsträger wie Regierungsmitglieder und Landeshauptleute
entscheidet. Eine Verurteilung könnte demnach den "Amtsverlust"
und - unter erschwerenden Umständen - sogar den Verlust der politischen
Rechte (also Wahlrecht und Wählbarkeit) zur Folge haben. Allerdings kann es
der Verfassungsgerichtshof auch bei der bloßen Feststellung einer
Rechtsverletzung ohne Sanktionen belassen.
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In der jüngeren österreichischen Geschichte hat es nur eine
Ministeranklage gegeben - und zwar gegen den Salzburger
Landeshauptmann Wilfried Haslauer Sen., der am 8. Dezember 1984
entgegen einer Weisung des Sozialministers die Geschäfte offen
gehalten hatte und dafür von der rot-blauen Regierung vor den VfGH
zitiert wurde. Für den ÖVP-Politiker endete das Verfahren glimpflich:
Die Verfassungsrichter stellten zwar eine Rechtsverletzung fest,
verzichteten aber auf eine Amtsenthebung.
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Treffen mit Muzicant
Zu seinem angekündigten Treffen mit dem
Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Ariel Muzicant, sagte Graf,
beide hätten vereinbart, dieses Treffen erst in etwa vier Wochen abzuhalten.
Muzicant sei derzeit für vier Wochen verreist, der Termin werde nach seiner
Rückkehr stattfinden. Beide Seiten hätten vereinbart, bis dahin zu diesem
Thema keine Statements mehr abzugeben. Grafs Attacken gegen Muzicant vor der
EU-Wahl waren der Auslöser für die Forderungen nach einer gesetzlichen
Möglichkeit zur Abwahl des Nationalratspräsidenten vor allem von Seiten der
SPÖ und der Grünen.
Angriff auf linke Aktivisten
Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen
zwischen linken und rechten Aktivisten am vergangenen Wochenende stellte
sich Graf eindeutig hinter seinen Mitarbeiter Sebastian Ploner, der
angeblich Vertreter der Sozialistischen Jugend (SJ) und der Sozialistischen
Linkspartei (SLP) mit Eiern und Wasserbomben attackiert haben soll.
Gleichzeitig erhob der Dritte Nationalratspräsident schwere Vorwürfe gegen
die linken Aktivisten. Es sei "wirklich bedenklich, wenn linksextreme
Kräfte zu einer Safari gegen Menschen aufrufen". Das bedeute, dass
sie gewaltbereit gegen Rechte vorgehen wollten. Sie würden damit das
Demonstrationsrecht für eine Menschenhatz gegen Andersdenkende missbrauchen.
Eier und Wasserbomben
Dass auch von seinem Mitarbeiter Sebastian
Ploner Gewalt ausgegangen sei, stellte Graf in Abrede und verwies darauf,
dass es keine Anzeige und keine Identitätsfeststellung durch die Polizei
gebe, die das Ganze beobachtet habe. Dass sein Mitarbeiter aber anwesend
war, bestätigte Graf indirekt: "Wenn man ihn jagt, wird man ihn
auch treffen." Von einer angeblichen Vermummung seines Mitarbeiters
wisse er nichts. Auch nicht bestätigen könne er, dass sich sein Mitarbeiter
am Werfen von Wasserbomben beteiligt hätte. Die Polizei habe jedenfalls
nichts Derartiges festgestellt. Aus eigener Erfahrung wisse er aber von
früheren Ereignissen, dass Eier und Wasserbomben eher von Linken geworfen
würden, sagte Graf.