Handelsgericht

Causa Graf noch nicht geklärt

Teilen

Vor allem betreffend der Stiftungserrichtung gäbe noch offene Fragen.

Das Handelsgericht Wien sieht in der Causa rund um die Gertrud Meschar Privatstiftung noch mehrere offene Fragen. Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (F) war wegen seiner Tätigkeit im Stiftungsvorstand unter massive Kritik geraten, durch ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers sieht er den Vorstand nun von allen Vorwürfen entlastet. Ein Gerichtssprecher wollte dies am Montag gegenüber der APA so nicht stehen lassen. Zwar seien durch die Stellungnahme "einige Vorwürfe zurückgedrängt", es sei aber "bei weitem noch nicht alles geklärt".

Offene Fragen
  Vor allem die Frage des Zustandekommens der Stiftung sei offen - dies zu prüfen sei aber auch nicht Aufgabe des Prüfers gewesen. Zu klären sei, wie es überhaupt zu dieser Stiftung gekommen ist und "ob es damals angebracht war, so etwas zu machen". Dies zu prüfen sei "die Aufgabe des Gerichts." Beim Handelsgericht Wien ist ein Abberufungsantrag gegen den Stiftungsvorstand anhängig, das die Stifterin angestrengt hatte.

   Zur Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers sagte der Gerichtssprecher, dieser habe den Vermögensstand der Stiftung zu Beginn und zuletzt angesehen und komme dabei zum Ergebnis, dass das "im Großen und Ganzen ganz gut gelaufen" ist. Der Vermögensstatus habe im Wesentlichen erhalten werden können, die Stiftung sei liquide und die Stifterin habe etwas mehr bekommen als von ihr behauptet.

Die stärksten Bilder des Tages

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.