05. Juli 2008 08:31
Wie aus Justiz- und Innenministerium bestätigt wurde, sollen das
Gesetzesbündel nun beim Sommerministerrat am 6. August auf den Weg gebracht
werden. Die Verschiebung erfolgte aber offenbar einvernehmlich: Sowohl im
Büro von Justizministerin Maria Berger (S) als auch von Innenministerin
Maria Fekter (V) ist von "konstruktiven Gesprächen" die Rede.
"Annäherungen" in mehreren Punkten
Besonders bei
den homosexuellen Lebenspartnerschaften war zuletzt nichts weiter gegangen.
Eine Verhandlungsrunde zwischen Berger und der neuen Innenministerin Fekter
scheint das Thema diese Woche zwar wieder ins Rollen gebracht zu haben. Im
Justizministerium hieß es, es habe "Annäherungen" in mehreren Punkten
gegeben. Für einen Beschluss im letzten Ministerrat vor der Sommerpause
kommenden Mittwoch sei die Zeit jedoch zu knapp. Daher habe man nun
vereinbart, das Thema in den Sommerministerrat am 6. August zu bringen.
Bei der homosexuellen Lebensgemeinschaft spießte es sich zuletzt am
Widerstand der ÖVP gegen die von Berger geplante Eintragung am Standesamt.
Die Volkspartei plädierte für die Registrierung der "Homo-Ehe" beim
Bezirksgericht. Bringen soll die Lebenspartnerschaft die Verpflichtung zum
gegenseitigen Unterhalt (auch nach der Scheidung) sowie zur gemeinsamen
Wohnung und zur Treue. Außerdem kann auch der Name des Partners (oder ein
Doppelname) angenommen werden. Offen stehen würde die Lebenspartnerschaft
allerdings nur homosexuellen, nicht aber heterosexuellen Paaren.
Beratungspflicht bei Scheidungen
Das Familienrechtspaket enthält
unter anderem die - von der ÖVP abgelehnte - Beratungspflicht durch einen
Rechtsanwalt, Notar oder eine Familienberatungsstelle auch bei
einvernehmlichen Scheidungen. Damit soll verhindert werden, dass (vor allem)
Frauen über den Tisch gezogen werden und etwa bei den Pensionsansprüchen
durch die Finger schauen. Für streitige Verfahren ist eine verpflichtende
Beratung nur für den Kläger oder die Klägerin vorgesehen. Kosten soll die
Beratung laut Justizministerium 50 Euro.
Ebenfalls Inhalt des Pakets: Stiefeltern sollen in die Obsorge für die
Kinder des Ehepartners eingebunden werden (sie können z.B. künftig auch ohne
Vollmacht des leiblichen Elternteils einer Behandlung im Krankenhaus
zustimmen), der staatliche Unterhaltsvorschuss soll beschleunigt und diverse
Diskriminierungen von Lebensgefährten beseitigt werden. Neu geregelt werden
Auslandsadoptionen, außerdem soll das Gericht künftig auch bei Adoptionen
innerhalb der Familie (z.B. durch die Großeltern) automatisch
Strafregisterauszüge der Adoptiveltern einholen.
Das Gewaltschutzgesetz bringt unter anderem die Möglichkeit, Gewalttäter
doppelt so lang (bis zu sechs Monate) aus der Wohnung wegzuweisen. Außerdem
können Betretungsverbote künftig nicht nur gegen Familienangehörige, sondern
auch gegen gleichgeschlechtliche Partner und Bewohner einer Wohngemeinschaft
verhängt werden. Die im Strafprozess geltenden Opferschutzregeln (z.B.
psychosoziale und juristische Prozessbegleitung) sollen auch im
Zivilverfahren gelten. Und die Tilgungsfristen für rückfallsgefährdete
Sexualstraftäter können verlängert werden.