Familienpaket

Homo-Ehe wieder verschoben

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Die Rechtsanwälte warnen vor einem "Rückschritt" beim Familienpaket. Ihrer Ansicht nach wird die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle zu Grabe getragen.

Die Rechtsanwälte warnen vor einem "Rückschritt" beim Eherecht. Sie kritisieren insbesondere, dass das Familienpaket keine Rechtsberatung für Eheverträge und Scheidungen vorsieht und warnen, dass damit die schwächeren Partner unter die Räder kommen könnten. Unzufrieden ist Rechtsanwaltskammer-Präsident Gerhard Benn-Ibler auch, dass die vorgesehene eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle wieder aus dem Gesetzeskonvolut gestrichen wurde.

Notar nur teuer
Benn-Ibler kritisiert insbesondere, dass Ehepaare künftig ohne vorherige Rechtsberatung über die spätere Aufteilung von Ersparnissen, Ehewohnung und sonstigem "Gebrauchsvermögen" entscheiden können sollen. Dass über Erspartes und Wohnung ein Notariatsakt angefertigt werden muss, ist aus seiner Sicht keine Hilfe. Ein Notariatsakt sei nur ein "teures und unnotwendiges Formalelement". Außerdem könne ein einzelner Notar wohl kaum zwei Partner mit unterschiedlichen Interessen beraten: "Der kann sich nicht auf zwei Sessel setzen."

Beratung wäre wichtiger
Die Rechtsanwälte schlagen daher den Verzicht auf den Notariatsakt und stattdessen eine verpflichtende Beratung der Partner bei Ehepakten vor. "Ein Notariatsakt ist nicht billig. Wenn ich die gleichen Kosten, die ich bei einem Notariatsakt habe, aufwende, um die zukünftigen Ehepartner beraten zu lassen, dann ist das besser angelegt", betont Benn-Ibler. Er kritisiert daher auch die wieder aus dem Gesetz gestrichene Beratungspflicht bei Scheidungen. Eine Rechtsberatung müsse ja nicht unbedingt durch einen Anwalt erfolgen, sondern wäre auch in einer Familienberatungsstelle möglich: "Mir ist nicht wichtig, wer das macht, sondern dass es geschieht."

Homo-Ehe wieder verschoben
Unzufrieden ist Benn-Ibler auch, dass die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle wieder verschoben wurde. "Es wäre an und für sich einfach gewesen, das mitzuerledigen. Dazu gibt es enen ausgefeilten Entwurf, den man nur hätte anhängen müssen", kritisiert der Anwaltskammer-Präsident. Er befürchtet, dass das Thema damit "zu Grabe getragen" wird.

Keine Begutachtung geplant
Wünschen würde sich Benn-Ibler außerdem die Streichung des Verschuldensprinzips bei Scheidungen: "Die Frage des Verschuldens ist nicht mehr von Bedeutung, in meinen Augen. Aber das wäre natürlich eine mutige Änderung gewesen, die man sich noch immer nicht anzugehen getraut hat." Als "rechtsstaatlich bedenklich" wertet Benn-Ibler, dass das Familienpaket noch vor der Sommerpause ohne Begutachtung beschlossen werden soll. Diese Eile "macht keinen schlanken Fuß".

Gegen Anti-Korruptionsnovelle
Änderungen wünscht sich Benn-Ibler auch bei der Entschärfung des Korruptionsstrafrechtes. Zwar ist auch ihm das derzeitige Gesetz "zu hart", die Rücknahme der Antikorruptionsbestimmungen geht ihm aber zu weit. Der Rechtsanwaltskammer-Präsident kritisiert, wie auch Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, dass insbesondere die Erläuterungen des Justizministeriums zum Gesetzestext zu viel Spielraum lassen: "Es gibt Leute, die sagen, jetzt gibt es keine Korruption im Kleinbereich mehr."

Interventionen nachgegeben
"Zuerst haben wir alles verboten und jetzt sind wir offenbar vielen, vielen Interventionen nachgekommen und haben diese in den erläuternden Bemerkungen festgeschrieben", ärgert sich Benn-Ibler. Und die Bestimmung, dass "sozialadäquates Verhalten" künftig straffrei sein soll, ist aus seiner Sicht überhaupt zu allgemein gehalten: "Das ist in so weitem Maße unbestimmt, dass man damit nichts anfangen kann."

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