Wieder vor Gericht

Honsik bekennt sich nicht schuldig

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Seit der Früh steht der verurteilte Holocaust-Leugner wieder vor den Geschworenen. Diesmal drohen ihm 20 Jahre Haft.

Ausgerechnet am 120. Geburtstag von Adolf Hitler hat heute, Montag, im Wiener Straflandesgericht der Wiederbetätigungs-Prozess gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik (67) begonnen. "120 Jahre nach seiner Geburt gibt es immer noch Leute, die Hitlers Gräueltaten leugnen. Das ist nicht nur traurig, sondern auch gefährlich", bemerkte Staatsanwalt Stefan Apostol in seinem Eröffnungsvortrag.

"Geschichtsfälscher und Blender"
Honsik sei nicht "irgendein kleiner Nazi", sondern "einer der führenden Revisionisten", ein "Geschichtsfälscher" und "Blender", dem es darum gehe, in seinen Schriften "nationalsozialistisches Gedankengut wiederaufleben zu lassen". Gerade bei "Leuten mit niederer Bildung, die arbeitslos sind" finde er damit Anklang, stellte der Staatsanwalt fest.

Prozess gerät zum Rechten-Treffen
Da regte sich Unmut im Auditorium, in dem auffallend viele ältere Herren in Trachtenjoppen und Lodenjacken saßen. Auch ein paar junge Männer, deren Äußeres zweifelsfrei auf eine rechtsgerichtete Gesinnung schließen ließ, hatten sich im Saal 303 eingefunden. Mit Franz Radl jun. war auch ein prominenter Vertreter jener Kreise vertreten, die Honsik mit seinen Publikationen seit Jahren maßgeblich bedient.

Ein echter Humanist
Er bekenne sich "nicht schuldig, weil ich immer nach meinen Überzeugungen gehandelt habe". So verantwortete sich Gerd Honsik vor dem Schwurgericht. Er sei weder Rassist noch Antisemit, Nationalsozialist und Holocaust-Leugner: "Herr Staatsanwalt, Sie haben es mit einem Humanisten zu tun!"

Ballade vorgetragen
Zum Beweis für seine Schuldlosigkeit trug Honsik, der als Berufsbezeichnung Schriftsteller angab, eine selbstverfasste Ballade vor. "Und? Was soll das jetzt?" fragte der Richter nach dem Vortrag. "Zum Beweis, dass ich kein Antisemit bin", bemerkte Honsik. Ein Schuldspruch sei "nicht möglich", auch wenn ihn der Staatsanwalt "guantanamomäßig praktisch lebenslang festhalten" wolle.

Hitler trinkt Kaffee mit Frau Holle
Den Staatsanwalt beeindruckte das wenig. Er bescheinigte Honsik eine "Verbrecherkarriere", zumal dieser bereits einmal nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden sei. "Es ist nun einmal Fakt, dass es die Gaskammern gegeben hat", bemerkte er. Wenn der Angeklagte anderes behaupte, "ist das wie wenn Hitler als Rotkäppchen verkleidet mit der Frau Holle Kaffee trinken gehen würde. Das sind Märchen ohne jede Grundlage."

Verteidiger ist 87 Jahre alt
Verteidiger Herbert Schaller ortete "einen typischen Schauprozess". Die Existenz der Gaskammern sei "keine Tatsache", sondern "nur herrschende Meinung". Honsik befinde sich "auf der Seite der anständigen Menschen, der nicht fassen kann, dass das in der Großeltern-Generation passiert sein soll, und es daher genau wissen will. Er bettelt den Staat darum, dass Sachbeweise durchgeführt werden", so der mittlerweile 87-jährige Strafverteidiger und emeritierte Rechtsanwalt.

"Freispruch für Hitler?"
Honsik war schon im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab, wo er 15 Jahre unbehelligt blieb und - so der nunmehrige Vorwurf der Anklagebehörde - seinen Ruf als führender Publizist der rechtsextremen Szene festigte.

Neue Tatbestände
Die Staatsanwaltschaft lastet dem 67-Jährigen an, während seiner Flucht in seiner Zeitschrift "Halt" und in den Büchern "Schelm und Scheusal" sowie "Der Juden Drittes Reich" einschlägiges, vom Verbotsgesetz umfasstes Gedankengut verbreitet zu haben. Inkriminierter Tatzeitraum: November 1987 bis Jänner 2003. Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt.

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