01. September 2010 18:18
© TZ Oesterreich/Kernmayer
Machtwort des Kanzlers im Asylstreit: Im ÖSTERREICH- Interview nennt der
Kankler die Bedingungen, unter denen seine Partei der von Innenministerin
Maria Fekter geforderten Anwesenheitspflicht zustimmen will. Eines gleich
vorweg: Faymann zeigte sich optimistisch. dass es schon beim Ministerrat in
der kommenden Woche zu einer Einigung kommen könnte. Allerdings: Fekter
müsse von ihrer sturen Anwesenheitspflicht abrücken – und stattdessen im
Gesetz genau definieren, wann in welchen Phasen des Asylverfahrens die
Anwesenheit von Asylwebern im Asylzentrum nötig ist. Denn eines ist für den
Kanzler klar: Einer verfassungsrechtlich fragwürdigen Lösung werde
SPÖ-Verhandler Verteidigungsminister Norbert Darabos keinesfalls zustimmen.
ÖSTERREICH: Die Koalition diskutiert über die
Anwesenheitspflicht für Asylwerber. Wann ist eine Lösung denkbar? Schon
nächste Woche?
WERNER FAYMANN: Das ist durchaus möglich, auch wenn ich es derzeit
nicht zusichern kann. Klar ist aber: Wir – das heißt unser Verhandler
Norbert Darabos – stimmen nur einer verfassungsrechtlich konformen Lösung
zu.
ÖSTERREICH: Wie sieht die aus? Ministerin Fekter pocht auf eine
siebentägigen Anwesenheitspflicht.
Faymann: Der ursprüngliche Gedanke von Ministerin Fekter war ja:
Vier Wochen lang bleiben Asylwerber - in zwei Phasen - auf jeden Fall im
Asylzentrum und dürfen nicht hinaus. Das ist jetzt vom Tisch. Wir
diskutieren vielmehr einen neuen Ablauf einer Mitwirkungspflicht: Da kann es
heißen, an einem Tag werden Dokumente einer Person geprüft. An einem anderen
Tag wird der Sachverhalt der Flucht untersucht. Wenn dieser Vorgang drei bis
fünf Tage dauert. dann ist dieser Asylwerber in dieser Zeit tatsächlich
verpflichtet, im Asylzentrum anwesend zu sein.
ÖSTERREICH: Darf der Asylwerber das Lager dann überhaupt nicht
verlassen?
Faymann: Es soll natürlich eine genaue Liste von Ausnahmen geben,
wann die Person das Lager verlassen darf: Etwa bei einer Krankheit oder wenn
Asylwerber Kinder haben – das muss alles genau im Gesetz aufgelistet werden.
ÖSTERREICH: Also unter bestimmten Bedingungen soll der
Asylwerber das Lager trotzdem verlassen dürfen?
Faymann: Genau! Das ist der entscheidende Punkt ob die Regelung
verfassungskonform ist – oder eben nicht.
ÖSTERREICH: Aber wenn ihre Bedingungen erfüllt werden, stimmen
Sie dann zu?
Faymann: Wenn so eine Regelung auf die Aufnahme der Dokumente, die
notwendigen Untersuchungen sowie auf die die Mitwirkung am Asylverfahren
abzielt, dann wird Norbert Darabos zu stimmen. Einer Lösung, die nicht
verfassungskonform ist. stimmt er nicht zu.