Familienbeihilfe

Längerer Bezug bei zehnsemestrigen Studien

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Vor allem Mediziner, Techniker, Theologen und Kunststudenten profitieren.

Die Familienbeihilfe wird für all jene Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausbezahlt, die ein Fach studieren, dessen Mindeststudiendauer zehn Semester oder länger beträgt. Diese Formulierung wird sich auch im Budgetbegleitgesetz finden, erklärte eine Sprecherin von Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Montag. Die Studien selbst werden im Gesetz nicht genannt.

Entschärfung
Ursprünglich war im Zuge der Sparmaßnahmen geplant gewesen, die Familienbeihilfe für alle Studenten nur mehr bis zum 24. Geburtstag auszuzahlen. Am Wochenende hat sich die Regierung auf die Entschärfung geeinigt.

Betroffene Studien
Laut einer Liste des Wissenschaftsministeriums sind von der Regelung Studenten aus folgenden Studien betroffen: den zwölfsemestrigen Studien Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, den zehnsemestrigen ingenieurwissenschaftlichen Studien Markscheidewesen, Mechatronik, Montanmaschinenwesen, Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie, Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen und Werkstoffwissenschaft. Weiters betrifft es Studenten der theologischen Studien Evangelische und Katholische Fachtheologie und Katholische Religionspädagogik sowie der künstlerischen Studien Bildtechnik und Kamera, Buch und Dramaturgie, Keramik, Klavierkammermusik, Metall, Regie, Tonmeisterstudium, Konservierung und Restaurierung.

Zudem gibt es zahlreiche mindestens zehnsemestrige Studien im ingenieur- und naturwissenschaftlichen sowie künstlerischen Bereich, die an einzelnen Universitäten noch als (längere) Diplomstudien angeboten werden, an anderen Unis aber schon als (kürzere) Bachelor-und Masterstudium laufen.
 

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