29. November 2011 09:58
Im Fall der kolportierten Alkoholfahrt von Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ)
hat Vorarlbergs Verkehrslandesrat Karlheinz Rüdisser (ÖVP) eine Sonderbehandlung des Ex-Verkehrsministers durch die Behörde nun dezidiert ausgeschlossen. Das hält Rüdisser in der Beantwortung einer Grünen-Anfrage fest, ohne die Causa Gorbach aufgrund der Amtsverschwiegenheit explizit zu nennen. Er betonte, "dass in Führerscheinentzugs- und Strafverfahren keinerlei Ausnahme- oder Sonderbehandlungen vorgenommen werden".
Im April mit 1.9 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren
Medienberichten zufolge ist Gorbach am 4. Mai in einer Verkehrskontrolle hängengeblieben, der ehemalige Politiker soll 1,9 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Die Strafbestimmungen sehen bei einem Alkoholgehalt von über 1,6 Promille einen mindestens sechsmonatigen Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro vor, diesbezüglich machte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch als zuständige Behörde offenbar auch für den Ex-Verkehrsminister keine Ausnahme. APA-Informationen zufolge ist Gorbach seit Mitte November wieder fahrberechtigt. Der ehemalige Politiker hat sich zu der Angelegenheit bisher nicht öffentlich geäußert.
In der Anfrage-Beantwortung führte der Landesrat anhand einer detaillierten Auflistung aus, dass es in den vergangenen Monaten "keinerlei Ausnahme- oder Sonderbehandlungen" gegeben habe. Interventionen bei der BH kämen zwar in der Praxis immer wieder vor, diese fänden aber keine Berücksichtigung, so Rüdisser.
Grüne stellten Anfrage im Landtag
Die Vorarlberger Grünen waren durch einen Bericht des Nachrichtenmagazins "profil" von Ende Oktober auf die Causa aufmerksam geworden und hatten eine parlamentarische Anfrage gestellt. Klubobmann Johannes Rauch wollte dezidiert geklärt haben, ob eine Sonderbehandlung von Gorbach im Falle eines Führerscheinentzugs ausgeschlossen werden kann.
ich laoch mich tott standard schreibt nie über linke fehlleistungen
denn die gibts einfach nicht .... und italiener+griechen lügen nie ......
Und wenn ich nur um Verminderung des Strafverminderung interveniert und nicht erhalten habe – das ist ja nicht strafbar. Habe ich auch schon gemacht.
Aber wenn man da zu allen Vorwürfen beharrlich schweigt (auch zu den Geldflüssen, wo man sich fragt “was war die Leistung”), kann man sich seinen Teil denken.
Auf jeden Fall ermuntert mich die Aussage – Sonderbehandlung im Fall Gorbach “ausgeschlossen” – höchstens zu Lachkrämpfen. Von Glaubwürdig ist das Meilenweit entfernt …