27. Juli 2010 13:18
Sind weitere "Schlüsselarbeitskräfte" aus dem Ausland überhaupt nötig? Denn:
Die Zuwanderungsquoten von sogenannten Schlüsselarbeitskräften nach
Österreich werden derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft. 2.645
Personen dürfen laut Niederlassungsverordnung 2010 unter diesem Titel nach
Österreich kommen, 406 wurden im ersten Halbjahr abgebucht. Insgesamt
beträgt die erlaubte Zuwanderungsquote heuer österreichweit 8.145 (ohne
Saisonniers und Erntehelfer) - und nur 2.269 Plätze wurden bisher vergeben, geht
aus der Fremdenstatistik des Innenministeriums hervor.
"Rot-Weiß-Rot-Card" soll kommen
Die jährliche
Niederlassungsverordnung soll künftig durch die "Rot-Weiß-Rot-Card" ersetzt
werden, diese soll die für die Wirtschaft attraktiven Migranten besser
definieren. So lange solch ein - im Regierungsprogramm verankertes und
eigentlich schon für 2010 angekündigtes - "kritieriengeleitetes
Zuwanderungssystem" noch nicht realisiert ist, gelten indes die jährlich
fixierten Zuwanderungsquoten.
Unter Schlüsselarbeitskraft versteht der Gesetzgeber Ausländer mit einer
besonders am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragten Ausbildung oder mit
speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten im Beruf. Betroffene müssen mehr als
2.400 Euro brutto verdienen, das AMS muss in einem Gutachten ein
gesamtwirtschaftliches Interesse erkennen. Die Niederlassungsbewilligung
gilt bei erstmaliger Erteilung bis zu 18 Monate.
Familiennachzug als größter Quotenposten
Der größte
Quotenposten in der Niederlassungsverordnung ist freilich mit österreichweit
4.905 Personen der Familiennachzug. Von dieser Quote wurden im ersten
Halbjahr 1.651 abgebucht. Privatiers stellen mit 235 Plätzen ein
vergleichsweise geringes Kontingent dar, können aber auf eine
verhältnismäßig große Auslastung (139) verweisen. Das übrige Kontingent
verteilt sich auf Quoten für EU-Mobilitätsfälle sowie die sogenannte
"Zweckwechselquote" für bisher als Angehörige Niedergelassene.
Zu diesen Zuwanderungsquoten laut Niederlassungsverordnung kommt heuer noch
ein Kontingent von jeweils 7.500 Saisonniers und Erntehelfern.
Nicht mittels Quote geregelt sind Bewilligungen für einen befristeten
Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck: Darunter fallen etwa Ausbildung, die
Tätigkeit als Künstler oder Forscher oder sogenannte "Sonderfälle
unselbstständiger Erwerbstätigkeit", wozu zum Beispiel Au Pairs zählen. Im
ersten Halbjahr 2010 wurde 527 solcher Fälle Aufenthalt gewährt. Weiters
weist die Statistik 1.375 Aufenthaltsbewilligungen für Schüler und Studenten
aus, 72 für Forscher und 24 für Künstler.