Wegen Asylrecht

Verfassungsgerichtshof schiebt Sessionen ein

Teilen

Nachdem sich Flüchtlinge mit Beschwerden nicht mehr an den Verwaltungsgerichtshof wenden können, hat der VfGH noch mehr zu tun.

Der Verfassungsgerichtshof schiebt ab nächster Woche zusätzliche Sessionen ein. Grund sind die zahlreichen Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs. Künftig kommen zu den vier regulären dreiwöchigen Sessionen im Dezember, März, Juni und Oktober vier mehrtägige "Zwischensessionen". Die erste soll bereits Ende nächster Woche stattfinden.

Eine Instanz fehlt
Gerichtshofpräsident Gerhart Holzinger hatte erst vergangene Woche den hohen Arbeitsanfall für den VfGH durch die Asylverfahren kritisiert. Hauptgrund für das Problem: Gleichzeitig mit der Etablierung des Asylgerichtshofs wurde Asylwerbern der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof gekappt, diese wenden sich nun verstärkt an den Verfassungsgerichtshof. Seit Juli - als der Asylgerichtshof seine Arbeit aufnahm - sind aktuellen Zahlen zufolge bereits 454 Verfahren eingegangen.

Das will man nun unter anderem mit den Zwischensessionen bewältigen, die jeweils Anfang November, Ende Jänner, Ende April und Anfang September eingeschoben werden. Das Höchstgericht sieht aber nach wie vor die Politik gefordert und hinterfragt seine Rolle im Asylverfahren.

Holzinger hatte unter anderem die zahlreichen Novellierungen im Asylrecht kritisiert - und vor allem die Länge der Verfahren: Bei Fällen, wo das rechtsstaatliche Verfahren ergeben habe, dass kein Asyl möglich sei, solle man nicht mit jahrelang geduldetem Aufenthalt falsche Hoffnungen wecken, meinte er.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.