EU-Vertrag

Die Optionen nach dem Nein der Iren

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Die EU steckt in einer tiefen Krise. Der EU-Vertrag kommt wegen dem Veto aus Irland nicht. Folgende Optionen gibt es nun.

Damit der EU Vertrag wie geplant Anfang 2009 in Kraft treten kann, müssen alle 27 EU-Staaten zustimmen. Irland stimmte per Referendum ab - und die Iren lehnten ab. Daher kann das Regelwerk in der vorgesehenen Form nicht in Kraft treten. Einen "Plan B" gibt es offiziell zwar nicht, aber mehrere Optionen liegen auf dem Tisch:

ZWEITES REFERENDUM IN IRLAND:
Denkbar wäre eine zweite Volksabstimmung in Irland. Dafür gibt es ein Vorbild: Als der Vertrag von Nizza 2001 am Nein der Iren scheiterte, legte ihn die Regierung in Dublin 2002 noch einmal zur Abstimmung vor, diesmal mit Erfolg. Dafür müsste der Lissabon-Vertrag abgeändert werden, um EU-Skeptikern entgegenzukommen. Das zum 1. Jänner 2009 geplante Inkrafttreten des Vertrags würde sich damit voraussichtlich verzögern. Diese Option kann nur dann greifen, wenn andere europaskeptische Länder wie Großbritannien und Polen ihre Ratifikation nach dem irischen Nein nicht auf Eis legen. Ist der Vertrag von allen Staaten ratifiziert, steht Irland unter Druck, einen Ausweg aus der Krise zu finden. Allerdings könnten die irischen Vertragsgegner diesmal argumentieren, dass die EU-Verfassung nach dem Nein in Frankreich und den Niederlanden ebenfalls fallengelassen wurde.

EIN NEUER EU-VERTRAG:
Als unwahrscheinlich gilt ein dritter Anlauf für einen komplett neuen EU-Vertrag. Schon der deutschen Kanzlerin Angela Merkel gelang es nur unter größten Mühen, den Lissabon-Vertrag unter deutschem EU-Vorsitz im Juni 2007 gegen Briten und Polen durchzusetzen. Allerdings galt auch nach dem Scheitern der EU-Verfassung 2005 ein neuer Reformvertrag zunächst als ausgeschlossen.

WEITER MIT DEM NIZZA-VERTRAG:
Mangels neuer Grundlage muss die EU zunächst mit dem Nizza-Vertrag weiterarbeiten, der seit Februar 2003 in Kraft ist. Das Problem: Der Vertrag sieht noch viele nationale Vetomöglichkeiten vor, was die Arbeit mit 27 EU-Mitgliedern erschwert. Zudem ist der Einfluss des Europaparlaments begrenzt. Bei jeder neuen EU-Erweiterung - Kroatien könnte schon 2010 beitreten - müssen die Stimmrechte der EU-Staaten zudem aufwendig neu ausgehandelt werden. Der Lissabon-Vertrag sollte in allen Punkten Abhilfe schaffen.

EUROPA DER ZWEI GESCHWINDIGKEITEN:
Da einstimmige Entscheidungen im wachsenden Europa schwieriger werden, sehen bereits die geltenden EU-Verträge die Möglichkeit einer "verstärkten Zusammenarbeit" vor. Damit können einige Mitgliedstaaten die Integration vorantreiben, auch wenn sich andere nicht beteiligen wollen. Dieses "Europa der zwei Geschwindigkeiten" ist umstritten. Ein Beispiel ist der Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen, dem Großbritannien und Irland nicht angehören, oder auch die gemeinsame Währungspolitik. Neben Großbritannien verweigern sich auch Dänemark und Schweden dem Euro, nachdem ihre Bürger in Volksabstimmungen (2000 und 2003) gegen eine Aufgabe ihrer Landeswährungen gestimmt hatten.

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