13. Oktober 2009 19:24
Im Konflikt um eine Ratifizierung des EU-Reformvertrags
verstärkt die Europäische Union den Druck auf Prag. EU-Kommissionspräsident
Jose Manuel Barroso sagte am Dienstag nach einem Treffen mit dem
tschechischen Premier Jan Fischer in Brüssel, es gebe keinen Grund für
weitere Verzögerungen. Nach der ausständigen Entscheidung des Brünner
Verfassungsgerichts wäre es "absurd und irreal", den Lissabon-Vertrag weiter
zu verzögern, sagte Barroso mit Blick auf den Widerstand von Tschechiens
Präsident Vaclav Klaus.
Urteil Ende Oktober?
Der tschechische Verfassungsgerichtshof gab
am Dienstag bekannt, dass er sich am 27. Oktober mit dem Lissabon-Vertrag
befassen wird. Ob am selben Tag bereits ein Urteil gesprochen wird, war
allerdings offen. Die Verhandlung einer Beschwerde konservativer Senatoren
kommende Woche soll öffentlich sein. Prager Medienberichten zufolge wollen
die Senatoren ihre Beschwerde noch diese Woche ergänzen, was nach Angaben
des Generalsekretärs des Verfassungsgerichts, Tomas Langasek, zu einer
Verzögerung im Verfahren führen könnte.
Klaus weigert sich, die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags zu beurkunden,
solange die Verfassungsrichter nicht ihr Urteil gesprochen haben. In allen
anderen EU-Staaten ist der Ratifizierungsprozess abgeschlossen, auch in
Irland, das Anfang Oktober in einer zweiten Volksabstimmung mit großer
Mehrheit für die EU-Reform gestimmt hatte. Klaus baute kürzlich eine weitere
Hürde auf, indem er eine Ausnahmeregelung für Tschechien von der
EU-Grundrechtecharta verlangte.
Das Staatsoberhaupt befürchtet Eigentumsansprüche und Entschädigungsklagen
der nach dem Zweiten Weltkrieg in der damaligen Tschechoslowakei enteigneten
Sudetendeutschen. Der tschechische Premier Fischer will nun Verhandlungen
mit der EU über eine Ausnahmeregelung beim EU-Gipfel Ende Oktober über die
Bühne bringen, damit das Reformwerk noch heuer umgesetzt werden kann.
Kein neuer Ratifizierungsprozess
Barroso und Fischer betonten
nach ihrem Treffen, dass es keinesfalls einen neuen Ratifizierungsprozess
geben dürfe. Der Kommissionspräsident äußerte die Hoffnung auf eine Lösung
beim EU-Gipfel Ende Oktober. Laut Fischer gibt es verschiedene Optionen, um
die von Klaus gestellten "Bedingungen" zu erfüllen. Tschechien könnte etwa
eine ähnliche Erklärung wie Polen und Großbritannien abgeben, für die die
Grundrechtecharta nicht gilt. Klaus sei bewusst, dass ein Aufschnüren des
Ratifizierungsprozesses ausgeschlossen sei, betonte Fischer. Auch habe die
Regierung von Klaus Garantien verlangt, dass er den Ratifizierungsprozess
abschließen werde, wenn seine Bedingungen erfüllt werden. "Ein Scheitern
kann ich mir kaum vorstellen", sagte der tschechische Premier.
Barroso drohte Tschechien indirekt mit einem Verlust seines Postens in der
EU-Kommission, indem er auf den geltenden EU-Vertrag von Nizza verwies.
Dieser sieht vor, dass die EU-Kommission verkleinert werden muss. Er könne
weder den Tschechien noch einem anderen Land einen EU-Kommissar garantieren,
sagte der portugiesische Politiker. Barroso erinnerte den tschechischen
Präsidenten ferner daran, dass er (Klaus) es gewesen sei, der den Beitritt
Tschechiens zur EU unterzeichnet habe. Auch sei er sich "sicher", dass Klaus
das tschechische Parlament - das den EU-Reformvertrag ratifiziert hatte -
respektieren werde, schließlich sei er von diesem gewählt worden.
Absage von Faymann
Bundeskanzler Werner Faymann (S) erteilte
einer neuerlichen Aufschnürung des EU-Vertrags eine klare Absage. "Der
Lissabon-Vertrag wird nicht geändert", sagte er am Dienstag nach dem
Ministerrat. Er pochte auf die Rechte der vertriebenen Sudetendeutschen, die
"keinesfalls" beeinträchtigt werden dürften. Auch Außenminister Michael
Spindelegger (V) hatte am Rande der Regierungssitzung ein Aufschnüren des
Vertrages als "undenkbar" bezeichnet. Einseitige Erklärungen oder
Protokollanmerkungen seien "eine andere Frage".
Der konservative britische Vizepräsident des Europaparlaments, Edward
McMillan-Scott, forderte Polen und Tschechien indes zur Klärung offener
Restitutionsansprüche auf. "Die Tschechen müssen sich verpflichten, fair mit
Restitutionsrechten umzugehen und internationale Standards befolgen, bevor
sie irgendwelche nachträglichen Opt-outs vom Lissabon-Vertrag bekommen",
sagte er mit Blick auf die Forderung von Klaus. Es gebe Ansprüche von drei
Millionen vertriebenen Sudetendeutschen und 90.000 jüdischen Familien
gegenüber Tschechien und Polen, erinnerte der McMillan-Scott am Dienstag in
Brüssel. Artikel 17 der Grundrechtecharta sehe eine Entschädigung bei
öffentlichen Enteignungen vor, doch nach Ansicht von Juristen gilt dies
nicht rückwirkend.