Darauf müssen Sie achten

Hochwasser & Auto: Tipps zur Kontrolle

03.06.2013

Experten raten: Fahrzeug keinesfalls selbst starten, wenn es unter Wasser war.

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© TZ ÖSTERREICH/Schwarzl
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Der heimische Autofahrerclub ÖAMTC riet am Montag zu Vorsicht bei der Inbetriebnahme von Fahrzeugen nach Hochwasserschäden. Das Auto sollte keinesfalls selbst gestartet werden, wenn es unter Wasser war, so die Vereinigung in einer Aussendung. "Wenn der Motorraum eines Autos unter Wasser war, muss aus Sicherheitsgründen eine Abschleppung erfolgen“, so ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.

Denn: „Wenn sich Wasser im Zylinder befindet, kann bei einem Startversuch der sogenannte ‚Wasserschlag‘ auftreten, ein Motorschaden kann die Folge sein.“ Wenn Sand und Wasser ins Fahrzeuginnere geraten sind, können außerdem Schäden an Fahrwerk und Bremsen auftreten, die sich eventuell erst Monate nach dem Unglück zeigen. Eine Überprüfung des Bremssystems durch einen Fachmann ist also dringend anzuraten.

So erkennt man, was nach dem Hochwasser am Kfz überprüft werden sollte:


Versicherung
Wer nach dem Rückgang der Pegelstände Schäden an seinem Fahrzeug entdeckt, kann sich langwierige Streitereien mit der Versicherung durch richtiges Vorgehen ersparen. „Schäden sollten mit Fotos dokumentiert und der Versicherung unverzüglich gemeldet werden“, riet ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. „Einen Startversuch, der einen Motorschaden zur Folge haben kann, sollte man tunlichst unterlassen. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung verweigern.“

Ob die Versicherung einen Hochwasserschaden überhaupt zahlt, hängt von einigen Faktoren ab. „Nur wer über eine abgeschlossene Kaskoversicherung verfügt, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung“, erklärte der Experte. Im Rahmen einer Teil-oder Vollkaskoversicherung sind die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder zum Schrottplatz gedeckt. „Bei einem Totalschaden wird die Ersatzleistung aus der Differenz vom Zeitwert des Fahrzeuges vor dem Schadensfall und dem Restwert des Wracks berechnet. Für ÖAMTC-Mitglieder empfiehlt es sich, sich bei Unsicherheiten zunächst an die Juristen des Clubs zu wenden“, so Hoffer.
 

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