Bürokratie-Chaos

38.000 Euro Schulden? Wende nach Behörden-Panne

02.05.2025

Eine Kombination aus fehlerhafter Beratung durch das AMS NÖ und extrem langer Verfahrensdauer beim SMS führte zu existenzgefährdender Versorgungslücke, berichtet die Volksanwaltschaft in einer Aussendung über einen heiklen Fall.

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Andreas H., ein psychisch erkrankter Arbeiter mit Behindertenstatus, wurde im März 2023 gekündigt. Da er als "begünstigter Behinderter" gilt, benötigte seine Kündigung die Zustimmung des Sozialministerium-Service (SMS). Während der Prüfung – die statt der gesetzlichen Höchstdauer von sechs Monaten ganze 15 Monate dauerte – erhielt er zwar weiterhin Gehalt von seinem Ex-Arbeitgeber, berichtet die Volksanwaltschaft. Doch als das SMS die Kündigung schließlich genehmigte, musste er 38.000 Euro Lohn zurückzahlen – und erhielt gleichzeitig kein Arbeitslosengeld, weil das AMS Niederösterreich ihn nicht über die Möglichkeit einer vorsorglichen Arbeitslosenmeldung informiert hatte.

Existenzielle Notlage

Diese doppelte Belastung stürzte ihn in eine existenzielle Notlage. Das AMS argumentierte später, man habe nicht mit dieser Entscheidung gerechnet. Ohne rechtzeitige Arbeitslosenmeldung blieb Andreas H. monatelang ohne finanzielle Absicherung. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert: "Das AMS hätte Herrn H. auf die möglichen Folgen aufmerksam machen müssen und seinen Antrag auf Arbeitslosengeld vorsorglich annehmen müssen. Dann wäre nichts passiert, und H. wäre abgesichert gewesen!"

AMS bedauerte die "finanziellen Sorgen"

Erst nach dem Eingreifen der Volksanwaltschaft überprüfte das AMS den Fall erneut und gestand ein, dass unklar sei, ob H. ausreichend beraten worden war. Man erklärte sich nun bereit, seinen Antrag auf Arbeitslosengeld rückwirkend anzuerkennen. Das AMS bedauerte die "finanziellen Sorgen" und nannte den Fall einen Anlass für Verbesserungen. Achitz lobte die späte Einsicht, betonte aber, dass solche Fehler vermeidbar gewesen wären.

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