AvW-Prozess

Acht Jahre Haft für Auer-Welsbach

31.01.2011

Der Finanzjongleur gestand vor dem Schöffensenat alle Vorwürfe.

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Der Chef des pleitegegangenen Kärntner Finanzkonglomerats AvW, Wolfgang Auer-Welsbach, ist am Montag am Klagenfurter Landesgericht wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Untreue, betrügerischer Krida, Bilanzfälschung und Beweismittelfälschung schuldig gesprochen worden. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Christian Liebhauser-Karl verurteilte ihn zu acht Jahren Haft. Seine Untersuchungshaft wird ihm angerechnet.

   Auer-Welsbach hat laut Anklage über knapp zwei Jahrzehnte rund 12.500 Anleger geprellt, die seine Genussscheine gezeichnet haben. Dabei soll er einen Schaden von mehr als 450 Mio. Euro angerichtet haben. Wohin das Geld verschwunden ist, ist noch immer unklar, die Anleger werden wohl nur einen kleinen Teil ihres Investments wiedersehen.

Urteil angenommen
Wolfgang Auer-Welsbach hat das Urteil - acht Jahre Haft - angenommen. Sein Geständnis hatte das Strafmaß abgemildert. "Danke für das faire Verfahren", sagte er nach der Entscheidung des Schöffensenats zu Richter Christian Liebhauser-Karl. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

 Verfahrenskoszem und 500 Euro
  Auer-Welsbach muss außerdem knapp 9.000 Genussscheininhabern, die sich dem Strafverfahren angeschlossen haben, je 500 Euro zahlen. Auch für die Verfahrenskosten muss er aufkommen.

 Milderungsgrund

  Das Gericht erkannte das Geständnis als Milderungsgrund an. "Das soll auch Signalwirkung für andere derartige Fälle sein", so der Richter. "Diesmal waren Sie gut beraten, ihre Verteidigungslinie zu ändern. Wenn Sie das nicht getan hätten, wäre dem Schöffensenat nichts anderes übriggeblieben als die Höchststrafe zu verhängen."

   Nichtsdestotrotz dürfe man die hohe Anzahl der Geschädigten und die "exorbitante Schadenssumme" nicht unter den Teppich kehren. "Es ist eine mittelgroße Stadt, die hier als Opfer auftritt", begründete der Richter das Strafmaß von acht Jahren Freiheitsstrafe. Als weiteren Milderungsgrund führte Liebhauser-Karl das von Auer-Welsbach beantragte Insolvenzverfahren an.

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