Laut Twitter

Streit um Twitter-Übernahme: Ermittlungen gegen Elon Musk

14.10.2022

Der Streit um die Übernahme von Twitter geht weiter. Jetzt sollen US-Bundesbehörden wegen seines Verhaltens im 44-Milliarden-Dollar-Übernahme-Deal gegen Milliardär Elon Musk ermitteln.

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Das sagt das Social-Media-Unternehmen in einer am Donnerstag veröffentlichten Gerichtsakte. Musks Anwalt Alex Spiro bezeichnete die Mitteilung als Falschmeldung: »Es sind die Führungskräfte von Twitter, gegen die auf Bundesebene ermittelt wird.« Welche Behörde ermittelt oder was der Gegenstand der Ermittlungen ist, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Musk hatte im April eine Übernahme von Twitter für 44 Milliarden Dollar (rund 44 Milliarden Euro) angekündigt. Anfang Juli ließ Musk den Deal jedoch wegen angeblich "falscher und irreführender" Angaben des Kurzbotschaftendienstes platzen. Hintergrund ist die Zahl von Spam- oder Fake-Konten auf Twitter. Musk wirft der Plattform vor, die tatsächliche Zahl der Nutzer zu hoch anzugeben.

Musk will Twitter doch kaufen

Die Übernahme des weltweit bekannten Kurznachrichtendienstes dürfte allerdings bald ein Ende haben. Denn Musk hat sich durch die Entscheidung eines Gerichts im US-Bundesstaat Delaware, das Verfahren um die Übernahme bis zum 28. Oktober auszusetzen, Zeit gekauft.

Bis Ende Oktober kann der Tycoon den Zukauf, von dem er zwischenzeitlich Abstand genommen hatte, nun in trockene Tücher bringen. Doch dafür muss sich auch der reichste Mann der Welt strecken. Denn immerhin muss er nun 44 Milliarden Dollar aufbringen.

Musk hatte Anfang der Woche versichert, er wolle - wie ursprünglich in der Kaufvereinbarung aus dem April angekündigt - 54,20 Dollar pro Twitter-Aktie auf den Tisch legen. Die Finanzierung für den Deal müsse aber stehen, hatte er hinzugefügt. Beide Seiten misstrauen sich dabei. Denn Musk hatte noch im Juli mit Verweis auf angebliche Falschaussagen Twitters zur Anzahl von Scheinkonten auf der Plattform erklärt, er werde den Kauf nicht vollziehen. Musk und Twitter hatten sich dann gegenseitig verklagt.
 
 

 

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