Auch Müllabfuhr und Oper sammeln Krankheitsdaten

02.10.2009

Die ÖBB sind nicht das einzige Unternehmen, in dem Krankheitsdaten von Mitarbeitern gesammelt werden.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Laut "Standard" soll dies bisher auch bei der Wiener Müllabfuhr und in der Staatsoper gang und gäbe gewesen.

Die Wiener Müllabfuhr (MA48) erhebe seit 2002 systematisch die Gründe für Fehlzeiten. Fragebögen würden bei schweren manuellen Tätigkeiten eingesetzt, zitiert die Zeitung Christian Meidlinger, Chef der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten. Dies geschehe freiwillig, es gebe keine Sanktionen, wenn jemand Gründe für Krankenstände nicht angibt und es habe noch keine Beschwerden gegeben.

In der Staatsoper müssten die technischen Mitarbeiter, die noch einen Beamtendienstvertrag haben am Tag der Erkrankung Meldung erstatten. Auf dem Formular dazu solle der behandelnde Arzt auch den Grund der Verhinderung angeben. Laut Bundestheater-Chef Georg Springer stamme das Formular aus den 1950er Jahren und "wurde nach der Ausgliederung, warum auch immer, weiter verwendet. Spät genug, aber endlich, wurde es nun, auch aufgrund der ÖBB-Berichterstattung, geändert", so Springer.

Das sei aber nicht flächendeckend in allen Bundestheater-Töchtern praktiziert worden. "Es gibt oder gab auch keinerlei datentechnische Erfassung von Krankheitsdaten", versichert Springer laut Zeitung. Dass die Weigerung, die Diagnose preiszugeben, mit einer Vorladung zum Betriebsarzt sanktioniert werde, wie Staatsopern-Insider behaupten, weist er zurück. Häufig fehlende Mitarbeiter kämen aber bevorzugt im Sommer in Salzburg zum Einsatz, schreibt der "Standard".

In den ÖBB scheint nun auch der Job von Chef Peter Klugar zu wackeln. "Klugar wird nicht zu halten sein", zitiert der "Standard" "SPÖ-Regierungskreise". Auch "hochrangige Eisenbahner" würden kritisieren, dass Klugar nicht "reinen Tisch" mache. Nötige Suspendierungen - auch zum Schutz möglicherweise zu Unrecht Verdächtigter - habe Aufsichtsratspräsident Pöchhacker verhindert.

Zur Vollversion des Artikels