Nachtflugverbot in Frankfurt bedroht Lufthansa Cargo

28.08.2009

Die Lufthansa droht bei einem Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen mit der Aufgabe ihres Frachtgeschäfts. Sollten im Zuge des Flughafenausbaus letztlich deutlich weniger als zehn Flüge zwischen 23 und 5 Uhr genehmigt werden, rentiere sich der Betrieb einer eigenen Frachtflotte nicht mehr, sagte Lufthansa-Cargo-Chef Carsten Spohr. "Alles, was in den einstelligen Bereich geht, hätte zur Folge, dass wir die gesamte Frachtoperation überdenken müssten."

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Im schlimmsten Fall droht Spohr zufolge ein sukzessiver Abbau der derzeit aus 19 Maschinen bestehenden Flotte, da eine Verlagerung des Drehkreuzes an einen anderen Standort - etwa nach Leipzig oder an den Flughafen Hahn im Hunsrück - nicht in Frage komme.

Damit würden auch Tausende Arbeitsplätze wegfallen. Neben den eigenen Frachtflugzeugen nutzt Lufthansa Cargo auch die Kapazitäten der Lufthansa-Passagierflugzeuge. Mit einer Aufgabe der Frachtflotte würde etwa die Hälfte des Geschäfts der Tochter wegfallen.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte vergangene Woche zwar grünes Licht für den Bau einer neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen gegeben. Allerdings sieht das Gericht kaum Spielraum, das den Anrainern im Zuge der Diskussion um den Ausbau versprochene Nachtflugverbot zu lockern. Im Ausbauplan der hessischen Landesregierung waren ursprünglich 17 Flüge zwischen 23 und fünf Uhr vorgesehen.

Bevor Lufthansa ihr Frachtgeschäft überdenkt, will die Fluggesellschaft aber alle rechtlichen Mittel gegen das drohende Nachtflugverbot ausschöpfen. "Es kann kein Einknicken geben, bis wir in letzter Instanz alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben", sagte Spohr. Experten erwarten ohnehin, dass die Diskussion über das Nachtflugverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig neu aufgerollt wird.

Spohr setzt darauf, dass das Land Hessen Revision gegen das Urteil des VGH Kassel einlegt. Sollte das nicht der Fall sein, will Lufthansa Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, um den Fall voranzutreiben, da die Fluggesellschaft selbst nicht zur Revision zugelassen ist.

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