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Banküberweisungen: DIESE Regeln gelten ab MORGEN

08.10.2025

Am 9. Oktober ändern sich die Regeln für Überweisungen.   

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Echtzeitüberweisungen werden zum Standard und müssen von Banken innerhalb des Euroraums verpflichtend angeboten werden. Zudem gibt es neue Sicherheitsvorkehrungen: Künftig prüft die Bank vor dem Abschluss der Überweisung, ob der IBAN und der Empfängername zusammenpassen. Damit soll Betrug besser bekämpft werden. 

 

Die Erklärgrafik zeigt die neuen Regeln für Überweisungen ab 9. Oktober. Ein Ampelsystem prüft die Übereinstimmung von Empfänger und IBAN. Grün steht für korrekte Angaben, Gelb für leichte Abweichungen mit Alternativvorschlag, Rot für grobe Abweichungen. Echtzeitüberweisungen müssen gebührenfrei angeboten werden. Quelle: APA.

 

 

Eine falsche oder fehlerhafte Überweisung zurückzuholen, sei jedoch meist nicht möglich und könne für Kundinnen und Kunden teuer werden. Wenn eine Überweisung ungewollt durchgeführt werde oder schief gehe, könne man bei der Bank zwar einen Nachforschungsauftrag geben. Das koste jedoch - die Institute verlangen dafür laut Prantner zwischen 30 und 50 Euro.

Ampelsystem für IBAN-Abgleich

Um den zunehmenden Betrugsfällen etwas entgegenzusetzen, kommt ab 9. Oktober der verpflichtende IBAN-Namensabgleich. Hierfür ist eine Art Ampelsystem geplant. Dieses überprüft vor Freigabe der Überweisung durch den Kunden, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. Stimmen die beiden Parameter überein, gibt die Bank grünes Licht für die Überweisung. Gibt es leichte Abweichungen (gelb), beispielsweise einen Tippfehler im Empfängernamen, macht das System einen Vorschlag für den richtigen Namen. Bei groben Abweichungen zwischen IBAN und Name wird die Überweisung beflaggt (rot). Eine Freigabe der Transaktion ist dann zwar möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko des Kunden, im Falle eines Fehlers übernimmt die Bank keine Haftung.

Neben dem IBAN-Abgleich müssen alle Banken ab 9. Oktober Echtzeitüberweisungen für Transaktionen innerhalb der Eurozone anbieten. Die klassische SEPA-Zahlung wird damit quasi abgelöst. Zusätzliche Gebühren dürfen für eine Echtzeitzahlung nicht verlangt werden. Basis der Änderungen ist die "Instant Payments Regulation" der EU.

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