BASF passt die Vorstandsbezüge an

08.11.2009

Als erstes DAX-Unternehmen passt der Chemiekonzern zum 1. Jänner 2010 die Verträge seiner Vorstände an die Bestimmungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung an, berichtet der "Spiegel".

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Nach dem Anfang August in Kraft getretenen Gesetz müssen nur Neuverträge entsprechend formuliert werden, aber angepasst werden sollen gleichzeitig alle Vorstandsverträge. "Wir wollten keine Zweiklassengesellschaft im Vorstand schaffen", begründete der Aufsichtsratsvorsitzende Eggert Voscherau das Vorgehen des Konzerns.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins ändert sich an den festen Gehältern der BASF-Vorstände nichts. Sie machten ein knappes Drittel der Gesamtbezüge aus. Der variable Teil orientiere sich wie bisher an der Entwicklung der Gesamtkapitalrendite und zusätzlich an einer Reihe von qualitativen Zielvorgaben.

Das Gesetz schreibt vor, dass sich die Tantiemen stärker am langfristigen Unternehmenserfolg ausrichtet. BASF-Vorstände müssen deshalb künftig 10 % ihrer Bruttotantiemen in Aktien des Unternehmens investieren, die für 4 Jahre festliegen. "Wir glauben, den Geist des Gesetzes bereits voll zu leben", sagte Voscherau.

Dem Bericht zufolge erhalten einfache Vorstandsmitglieder gut 2 Mio. Euro und der Vorsitzende mehr als 4 Mio. Euro im Jahr. Dass die Gesamtbezüge angemessen seien, bezweifelt Voscherau nicht. Die Gehälter seien im Unternehmen allgemein akzeptiert. Nach dem neuen Gesetz werden sie nicht mehr vom Präsidialausschuss, sondern vom gesamten Aufsichtsrat beschlossen. Zusätzlich sollen sie auch der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Deren Votum ist zwar nicht bindend, aber: "Sollte wider Erwarten maßgebliche Kritik an unserem Vorschlag kommen, werden wir uns damit selbstverständlich auseinandersetzen müssen", sagte Voscherau.

Das neue Gesetz legt fest, dass die Gehälter im Verhältnis zu den Leistungen der Vorstandsmitglieder stehen müssen. Für eine Überschreitung der landes- oder branchenübliche Vergütung müssen besondere Gründe vorgelegt werden. Wenn Aufsichtsräte ein unangemessen hohes Gehalt festlegen, sind sie dafür gegenüber der Gesellschaft persönlich schadensersatzpflichtig.

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