Prozess

Causa Wienwert: Wiener Ex-ÖVP-Chef Mahrer beantragt Diversion

23.01.2026

Der Ex-ÖVP-Wien-Chef Karl Mahrer und seine Ehefrau haben im Prozess rund um die Causa Wienwert eine Diversion beantragt.  

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Wie ihr Anwalt Oliver Scherbaum erklärte, räumen die beiden Fehler ein. Es bestehe aber keine strafrechtliche, sondern "eine ethische Schuld". Der vorsitzende Richter Michael Radasztics splittete das Verfahren daraufhin - die Entscheidung über die Diversion der Mahrers dürfte am Nachmittag erfolgen.

Mahrer und seiner mitangeklagten Frau kreidet die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Beitrag zur Untreue an. Das von Mahrers Frau geführte PR-Beratungsunternehmen soll rund um das Jahr 2017 von der mittlerweile pleitegegangenen Wienwert 84.000 Euro erhalten haben, ohne dass entsprechende Gegenleistungen erbracht wurden. Laut Anklage sollen die Zahlungen dazu gedient haben, gegebenenfalls Mahrers politischen Kontakte zu nützen.

Hauptverfahren auf Montag verlegt

Davor war der Wienwert-Prozess am Freitag am Wiener Straflandesgericht mit den ausstehenden Eröffnungsplädoyers fortgesetzt worden. Neben dem ehemaligen Firmenchef Stefan Gruze stehen zehn weitere Personen vor Gericht, denen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) unter anderem schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue sowie betrügerische Krida vorwirft. Dieser Teil des Verfahrens soll nun am Montag fortgeführt werden.

Ein Rechtsvertreter des mitangeklagten Immobilienunternehmer Klemens Hallmann hob hervor, dass sein Mandant zum damaligen Zeitpunkt ein Konkurrent gewesen sei und dadurch freilich keinen Einblick in die Geschäftsinterna der Wienwert gehabt habe - die WKStA wirft Hallmann kurz gesagt vor, im Wissen um die wirtschaftliche Notlage der Wienwert nachteilige Vertragsbedingungen bei einem Immobiliendeal diktiert zu haben. Hallmanns Verteidiger Peter Miklautz und Lukas Kollmann wiesen sämtliche Vorwürfe zurück, ihr Mandant habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Der Anwalt eines mitangeklagten Treuhänders wies am Freitag den Hauptvorwurf des Anlagebetrugs zurück. In Zusammenhang mit einem Verstoß gegen den Treuhandvertrag räumte er dagegen Fehler seines Mandanten ein. Hier habe sein Mandant dem Druck der Hauptangeklagten nachgegeben. Sein Verteidiger zeichnete ein Bild seines Mandanten als das, eines überforderten Rechtsanwaltes, der sich mit Kapitalmarkt und Anleihen nicht gut auskannte. "Er war in dieser Rolle überfordert" und er habe den Eindruck, das sei von den Hauptangeklagten auch so gewollt gewesen. Der Treuhänder habe fahrlässig, aber ohne Vorsatz gehandelt. Er habe zudem im Rahmen seiner Möglichkeiten versucht, den Schaden wieder gut zu machen.

Der Verteidiger jenes Unternehmensberaters, der laut Anklage 2016 eine überhöhte Bewertung der Marke Wienwert vorgenommen haben soll, wies den Vorwurf zurück und bestritt, dass die Bewertung Teil eines "abgekarteten Spiels" war. Keineswegs sei der Wert der Marke im Voraus abgemacht gewesen. Sein Mandant habe nach bestem Wissen eine Markenwert-Schätzung und kein "Gefälligkeitsgutachten" vorgenommen, er sei von seiner Unschuld überzeugt. Der Verteidiger des in diesem Zusammenhang belangten Verbands bekräftigte die Ausführungen seines Vorredners und wies alle Vorwürfe zurück.

1.800 betroffene Anleger und 41 Mio. Euro Schaden vermutet

Die WKStA hatte in dem Fall seit 2017 ermittelt, die Causa dreht sich in erster Linie um die Schädigung von Anlegerinnen und Anlegern. Konkret sollen Gruze und seine Vorgänger Wienwert als wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen beworben, dabei aber gleichzeitig dessen Zahlungsunfähigkeit verschwiegen haben. Außerdem legt ihnen die WKStA zur Last, Investoren durch unwahre Angaben über die Verwendung der Anleihengelder getäuscht zu haben. Gruze und die Firmengründer Nikos Bakirzoglu und Wolfgang Sedelmayer sollen laut Anklage insgesamt mehr als 1.800 Anleger in einem Ausmaß von rund 41 Mio. Euro geschädigt haben.

Gruze-Verteidiger Norbert Wess hatte zu Prozessauftakt am Montag angekündigt, dass sein Mandant ein Teilgeständnis ablegen und sich der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig bekennen wird. Die Vorwürfe der Anklage, darunter Anlagebetrug, wies er dagegen zurück. Die Rechtsanwälte von Bakirzoglu und Sedelmayer wiesen die Vorwürfe jeweils zurück, ihre Mandanten werden sich nicht schuldig bekennen. Für sämtliche Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
 

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