Das ist der Grund

Darum erhalten Sie im November weniger Gehalt

08.11.2025

Die Gebührenerhöhung gilt allerdings nicht für alle. Manche Personengruppen sind von der Zahlung befreit.

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Am 15. November wird das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2026 fällig, wie die Arbeiterkammer (AK) informiert. Diese Gebühr wird deutlich teurer: Statt bisher 13,80 Euro müssen Versicherte künftig 25 Euro pro Jahr zahlen – eine nahezu Verdoppelung der Abgabe. Der Betrag wird laut Arbeiterkammer am 15. November jeden Jahres automatisch vom Arbeitgeber oder von beitragsauszahlenden Stellen wie dem AMS eingezogen. Für Arbeitnehmer bedeutet das ein entsprechend geringeres Nettoeinkommen im November.

Allerdings gilt die Erhöhung nicht für alle – von der Zahlung befreit sind laut AK:

  • mitversicherte Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen und Kinder,
  • Pensionist:innen,
  • Präsenz- und Zivildiener und
  • Asylwerber:innen in der Grundversorgung.
  • Außerdem all jene Personen, die wegen ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind. 

Wer bereits von der Rezeptgebühr befreit ist, muss auch keine E-Card-Gebühr entrichten. Denn: Ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr gilt immer auch als Antrag auf Befreiung von der E-Card-Gebühr – und umgekehrt.

In diesen Ländern gilt die E-Card

Die E-Card gilt für alle Vertragsärzte in Österreich. Ihre Rückseite fungiert als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) und wird in allen EU-Staaten sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, Nordmazedonien, Zypern (griechischer Teil), Großbritannien und der Schweiz anerkannt. Auch in Bosnien, Serbien und in Montenegro ist sie einsetzbar, allerdings mit vorheriger Anspruchsbescheinigung ("Behandlungsschein"), die vor der Behandlung bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger vor Ort geholt werden muss.

Für die Türkei benötigen Versicherte weiterhin einen speziellen bilateralen Auslandsbetreuungsschein. Dieser kann bei der ÖGK oder dem Arbeitgeber beantragt werden.

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