Nach Klagsdrohung

"Dayli" setzt Sonntagsöffnung aus

24.04.2013


Miteigentümer Novomatic: "Bis Rechtslage eindeutig geklärt ist".

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In dem seit Wochen schwelenden Streit um die Sonntagsöffnung bei der Schlecker-Nachfolgegesellschaft "Dayli" meldete sich Hälfteeigentümer Novomatic zu Wort. Es sei mit dem Mitgesellschafter Rudolf Haberleitner vereinbart worden, dass in den dayli-Filialen von der Sonntagsöffnung solange Abstand genommen werde, bis die Rechtslage eindeutig geklärt sei, gab der Glücksspielkonzern am Mittwoch in einer knappen Aussendung bekannt.

"Wir wollen mit dieser Lösung zur Versachlichung der aufgeheizten Diskussion der letzten Tage und zum Wohl des Unternehmens und der über 3.800 Mitarbeiterinnen beitragen", so Novomatic-Generaldirektor Franz Wohlfahrt.

Die Gewerkschaft hatte am Dienstag mit Klagen gedroht. Die dayli-Mitarbeiter in Filialen mit Imbiss seien nach dem Gastronomie-Kollektivvertrag und nicht nach dem Handels-KV angestellt worden, so  GPA-djp-Vorsitzender Karl Proyer, der darin  Umgehungskonstruktionen zulasten der Beschäftigten sieht.

Diese Zuordnung sei falsch, meint Proyer, da die dayli-Beschäftigten nicht nur Speisen und Getränke verabreichten, sondern überwiegend Waren verkauften, kassierten und administrative Tätigkeiten wie Warenbestellungen oder Kassenabrechnung durchführten. Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen infolge falscher KV-Einstufung wäre "eindeutig Sozialdumping".

Johanna Mikl-Leitner (V) ließ in ihrer Funktion als Obfrau des ÖVP-Arbeitnehmerbundes ÖAAB wissen, dass man alles tun werde, um den Familien die Sonntagsruhe zu erhalten. Arbeiten am Sonntag soll die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden, so die Innenministerin in einer Aussendung.

Auch der ÖGB-Vizepräsident und Bundesvorsitzende der Christgewerkschafter, Norbert Schnedl, spricht sich "klar gegen alle Versuche aus, die in Österreich gesetzlich geregelte Sonntagsruhe zu unterlaufen". "Es darf nicht sein, dass durch eine Hintertür, wie das angestrebte Erlangen einer Gewerbeberechtigung für Gastronomie durch einige Bistro-Tische in den Verkaufslokalen, das Öffnungsverbot am Sonntag umgangen wird."




 
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