Wetter-Chaos

Dienstverhinderung bei Schnee kein Entlassungsgrund

09.01.2026

ÖGB: Auch Fernbleiben wegen notwendiger Kinderbetreuung erlaubt 

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© Archivbild/APA/EXPA/JFK
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie eine Entlassung fürchten, wenn sie aufgrund heftiger Schneefälle nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen. "Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", so ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller am Freitag laut einer Aussendung.

   Beschäftigte seien aber verpflichtet, den Arbeitgeber vom Zuspätkommen oder der Verhinderung zu informieren. Auch müsse man vorher alles Zumutbare unternehmen, um es trotz Schnee und Eis in die Arbeit zu schaffen.

   Wenn aufgrund starker Schneefälle Kindergarten oder Schule geschlossen seien und niemand anderes für die Betreuung infrage komme, dürfe man in dieser Zeit mit dem Kind zu Hause bleiben, auch ohne Urlaub abbauen zu müssen, hält der Arbeitsrechtsexperte fest.
 

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