Steuer auf Krisenprofite

Öl- und Gasfirmen müssen Gewinne abgeben

18.11.2022

Die Regierung schlägt deutliche Eingriffe in die Erlöse von Öl- und Gasfirmen vor. Und Stromerzeuger sollen maximal 180 Euro pro MWh erhalten. 

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© APA/TOBIAS STEINMAURER
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Damit sollen zwei bis vier Milliarden Euro an Einnahmen generiert werden, die zur Unterstützung von Haushalten und Firmen zur Verfügung stehen sollen, kündigten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Freitag an. Bei Öl- und Gasfirmen soll ein Teil des Gewinns abgeschöpft werden, bei Stromerzeugern werden die Erlöse gedeckelt.

Konkret soll bei Öl- und Gasfirmen der Durchschnittsgewinn der vier Jahre 2018 bis 2021 als Basis genommen werden. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt, so sollen 40 Prozent davon abgeschöpft werden. Da aber zugleich die Körperschaftssteuer auf diesen Gewinn weiter fällig wird, kommt es letztlich zu einer Abgabe von 65 Prozent dieser Gewinne, erläuterte Kogler.

Falls aber Firmen nachweisen können, dass sie in erneuerbare Energie investieren, sinkt die Abschöpfung von 40 auf 33 Prozent.

Betroffen seien hier etwa die OMV oder das Gasspeicherunternehmen RAG, erklärte der Finanzminister. Unternehmen, die im Handel mit fossilen Energieträgern tätig sind, etwa Tankstellen, seien hingegen nicht erfasst, sagte Kogle.r 

Stromerzeuger erhalten maximal 180 Euro/MWh 

Bei stromerzeugenden bzw. -handelnden Firmen wiederum soll der Erlös mit 180 Euro pro MWh gedeckelt werden. Dieser maximale Erlös sinkt auf 140 Euro/MWh, wenn keine Investitionen in erneuerbare Energien nachgewiesen werden können. Abgeschöpft werden dann 90 Prozent des Erlöses, der 180 bzw. 140 Euro übersteigt. Auch werde eine Untergrenze gelten, um kleine Erzeuger zu schützen, die Details müssten aber erst festgeschrieben werden, auch wenn es dazu politische Einigung gebe, so Brunner.

Welche Stromerzeuger konkret zur Kasse gebeten werden, sagten die Politiker auf Nachfrage nicht: "Man hat natürlich eine Einschätzung, dass die Energieversorger, die geläufig sind, natürlich betroffen sind", sagte Brunner. Zu diesen geläufigen Stromerzeugern dürften unter anderem etwa Verbund, EVN und Wien Energie zählen.  

Bis Ende 2023 befristet

Die Maßnahmen sind bis Ende 2023 befristet und gelten für die Gewinnabschöpfung bei fossilen Unternehmen rückwirkend ab 1. Juli, für die Obergrenze bei Stromerzeugern ab 1. Dezember 2022. Basis dafür sind EU-Bestimmungen.

"Frage der Fairness"

 "Es ist ein Faktum, dass sehr viele Firmen im Energiebereich jetzt durch Zufall sehr gute Geschäfte machen, mit den steigenden Energiepreisen, während diese für Betriebe und die Menschen insgesamt zu einer Belastung geworden sind", sagte Brunner. Deshalb sei es in der aktuellen Situation eine Frage der Fairness, dass der Staat hier eingreift, auch weil der Bau von Infrastruktur im Energiebereich oftmals durch Steuergeld unterstützt worden sei. "Und ich sage das, obwohl ich in normalen Zeiten kein Freund von Markteingriffen bin, aber es sind nun mal außergewöhnliche Zeiten", so der Finanzminister.
 
 

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