ESM: Österreich muss mit Gesetzesveröffentlichung noch warten

12.09.2012

Die von den Kärntner Freiheitlichen angekündigte Verfassungsklage gegen den Euro-Rettungsschirm ESM muss noch etwas warten. Zwar ist der Ratifizierungsprozess in Österreich komplett abgeschlossen, die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - und damit die Basis für eine Klage - kann aber erst erfolgen, wenn der ESM in Kraft getreten ist. Und dies hänge nun von den Deutschen ab, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Bundeskanzleramt.

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Damit der ESM in Kraft treten kann, müsse zunächst der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den ESM unterzeichnen und die Ratifizierungsurkunde hinterlegen. Sobald der Rettungsschirm in Kraft ist, kann das Gesetz auch in Österreich kundgemacht werden.

Erst die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ermöglicht derzeit eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Eine früher eingebrachte Klage müsste der VfGH aus Formalgründen zurückweisen. Derzeit wird allerdings eine Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den VfGH diskutiert.

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