Zweigstelle in Wien

Chinesische Großbank ICBC erhielt Konzession für Österreich

29.08.2018

EZB erlaubte die meisten üblichen Bankgeschäfte.

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Die chinesische Großbank ICBC (Industrial and Commercial Bank of China) wird in Kürze mit einer Zweigstelle in Wien vertreten sein. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat der in Gründung befindlichen ICBC Austria Bank GmbH gestern die Konzession zur Durchführung von verschiedenen Bankgeschäften erteilt, teilt die Finanzmarktaufsicht (FMA) auf ihrer Homepage mit.

Die Österreich-Pläne der "größten Bank der Welt" wurden zuletzt auch von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) anlässlich seines China-Besuches Anfang April dieses Jahres unterstützt. Sollte die Ansiedlung klappen, wäre das ein "starkes Signal" für den "Finanzstandort Österreich", erklärte der ÖVP-Chef im April nach seinem Termin bei ICBC-Chairman Yi Huiman.

Headquarter für Zentral- und Südosteuropa

Es gebe den Plan, in Wien ein Headquarter für Zentral- und Südosteuropa zu etablieren. Das würde den Kapitalmarkt- und Bankenstandort Wien stärken, sagte Kurz in Peking. Sollte die Ansiedlung klappen, könnten "mehrere hundert neue Arbeitsplätze" entstehen, so der Kanzler.

Die ICBC würde von Wien aus mit einer Lizenz für Südosteuropa agieren und kein Privatkundengeschäft abwickeln. Es gehe vielmehr um die "Begleitung chinesischer Aktivitäten und die Unterstützung von Großinvestments. Die Bank machte im Jahr 2017 laut Geschäftsbericht einen Reingewinn von umgerechnet rund 36 Mrd. Euro bei einer Bilanzsumme von rund 3,3 Billionen Euro.

Kein Wertpapierdepotgeschäft

Die konzessionierten Bankgeschäfte umfassen alle im § 1 Absatz 1 des Bankwesengesetzes (BWG) aufgezählten Tätigkeiten, mit Ausnahme der Ziffern 5, 10, 12 bis 13 und 21 und 22. Die ICBC Austria darf also kein Wertpapierdepotgeschäft (Z 5), sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft (Z 10), Bauspargeschäft (Z 12), Immobilienfondsgeschäft (Z 13), kein Betriebliches Vorsorgekassengeschäft (Z 21) und kein Wechselstubengeschäft (Z 22) betreiben.

Alle anderen Banktätigkeiten sind erlaubt, etwa das Einlagen-, Giro-, Kredit- und Diskontgeschäft sowie das Devisen- und Valutengeschäft, Termin- und Optionsgeschäft, Effektengeschäft, das Garantiegeschäft und das Wertpapieremissionsgeschäft laut Ziffer 9, sowie das Kapitalfinanzierungsgeschäft und weiteres.

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