Klagenfurt

Fußfessel für Ex-Hypo-Vorstand Kircher

13.08.2014

Kircher war im Februar wegen Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

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© TZ ÖSTERREICH
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Der frühere Hypo-Vorstand Josef Kircher hat diese Woche seine Haftstrafe in der Justizanstalt Klagenfurt angetreten und eine Fußfessel bekommen. Kircher wurde Ende Februar im Prozess um einen Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2006 wegen Untreue zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Kircher hatte bei seiner Einvernahme am zweiten Prozesstag ein Geständnis abgelegt und seinen früheren Kollegen Wolfgang Kulterer als "Mastermind" des Aktiendeals und der vom Gericht als eigenmittelschädlich eingestuften Put-Optionen schwer belastet.

Abschließen kann Kircher mit seiner Hypo-Vergangenheit vorerst aber nicht. Im Juni wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft eine neue Hypo-Anklage eingebracht hat. Auch Kircher befindet sich unter den sieben Beschuldigten. Es geht um Untreue und faule Kredite. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, sie wurde beeinsprucht, sagte Markus Kitz von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Außerdem ist er im Hypo-Zivilprozess um eine millionenschwere Sonderdividende unter den Beklagten.

Hypo Alpe Adria International hat letzte Girokonten aufgekündigt
Für verbliebene Einlagenkunden der notverstaatlichten Hypo Alpe Adria International ist die Bankverbindung aufgelöst. Sie haben Kündigungsschreiben erhalten. Ihre Girokonten werden aufgelöst. Werden die Gelder nicht behoben, müssen sie bei Gericht abgeholt werden. In einer Bekanntmachung sind acht Girokonten samt Nummern aufgelistet.

Mit dem Ende Juli erlassenen Hypo-Sondergesetz zur Abwicklung der Bank endet auch das Einlagengeschäft der Hypo Alpe Adria Bank International AG. Am Mittwoch hat die Hypo auf ihrer Homepage die Konten-Kündigungen veröffentlicht.

In der mit 13. August 2014 datierten Bekanntmachung teilt die notverstaatlichte Hypo Alpe Adria International mit, "dass gemäß der Restrukturierungsvorgaben die Girokonten, die unter den Einlagenbegriff fallen, mit 20. August bzw. mit 25. August 2014 ... gekündigt wurden."

In den Kündigungsschreiben wurden die Girokontoinhaber aufgefordert, "bis längstens 15. August bzw. 20. August 2014 eine alternative Kontoverbindung bekannt zu geben" - wobei der 15. August (Freitag) ein Feiertag ist.

Andernfalls, so schreibt die Bank weiter, wird das nicht behobene Guthaben "auf Kosten und Gefahr des jeweiligen Girokontoinhabers beim Bezirksgericht Klagenfurt hinterlegt".

Die Hypo Alpe Adria International wird, wie sie betont, durch die Hinterlegung des Guthabens von jeglicher Verbindlichkeit gegenüber den Girokontoinhabern befreit. Die Verzinsung werde mit Ende der Kündigungsfrist, somit jeweils per 20. August bzw. 25. August 2014 eingestellt.

Wie hoch die auf den acht Girokonten liegenden Guthaben sind, erschließt sich aus der Kundmachung nicht.

 

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