12 von 14 AGB-Klauseln bei IMB gesetzwidrig

14.01.2010

Das Handelsgericht (HG) Wien hat 12 von 14 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermögensverwalters IMB für gesetzwidrig erklärt, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am 14. Jänner mit. Der VKI hatte eine entsprechende Verbandsklage eingebracht.

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Insbesondere haben es die Verbraucherschützer auf Klauseln abgesehen, mit denen der Kunde eine gesetzeskonforme Aufklärung bestätigten sollte. "Diese Tatsachenbestätigungen führen zur Beweiserschwernis für den Verbraucher und sind daher gesetzwidrig und unwirksam", so der VKI. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Für den VKI-Chefjuristen Peter Kolba spielt diese Rechtsfrage auch in der aktuellen VKI-Sammelklage gegen den Finanzdienstleister AWD eine wichtige Rolle. AWD versuche nämlich, "mit ähnlichen Klauseln formelhaft eine korrekte Beratung unter Beweis zu stellen". Kürzlich hatte der VKI im Zusammenhang mit den AWD-"Gesprächsnotizen" einen Teilerfolg vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien verbucht. Die Oberrichter erachteten elf von 15 Klauseln als rechtswidrig, AWD legte dagegen Revision ein.

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