SWIFT-Abkommen

Alle im Visier der Terrorfahnder ab Sonntag

28.07.2010

Über das Abkommen können US-Fahnder persönliche Daten einsehen.

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Am kommenden Sonntag (1. August) tritt das umstrittene SWIFT-Bankkundendaten-Abkommen zwischen der EU und den USA in Kraft, das die Übermittlung europäischer Bankdaten an Terrorfahnder in den Vereinigten Staaten legalisiert. Damit könnten EU-Bürger, die Geld in Länder außerhalb der EU überweisen, wieder ins Visier der US-Terrorfahnder geraten.

Gegen Terrorfinanzierung
Das Abkommen ist nach dem Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) mit Sitz in Belgien benannt. SWIFT wickelt täglich rund 15 Millionen Überweisungen zwischen mehr als 8.300 Banken weltweit ab. Die USA nutzten die Überweisungs-Daten von europäischen Privatbürgern und Unternehmen bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bis Ende 2009 im Rahmen ihres "Terrorist Finance Tracking Program" (TFTP). Ziel ist, die Finanzquellen mutmaßlicher Attentäter trockenzulegen. Das neue Abkommen wurde nötig, weil die Daten seit Jahresbeginn auf europäischen Servern lagern und nicht mehr in den USA.

Jeder im Visier der USA
Datenschützer warnen, dass theoretisch jeder EU-Bürger ins Visier der Terror-Fahnder geraten könnte, der wissentlich oder unwissentlich eine Überweisung über SWIFT abwickelt. Wenn etwa Max Mustermann unter Terrorverdacht gerät, weil er Geld aus Pakistan erhalten oder eine Überweisung dorthin getätigt hat, übermittelt SWIFT nicht nur seine persönlichen Daten. Stattdessen erhalten die US-Terrorfahnder im Paket alle Daten von Bürgern aus Mustermanns Stadt, Region oder Land, die ebenfalls Geldgeschäfte mit Pakistan gemacht haben. Die US-Fahnder haben für eine Speicherdauer von fünf Jahren Zugriff auf den Absender einer Überweisung, den Empfänger, die Kontonummer, die Adresse und die Personalausweis-Nummer.

Folgende Verbesserungen konnte die EU in den Verhandlungen erreichen: Bankkunden können erstmals bei den nationalen Datenschutzbehörden Auskunft über die Verwendung ihrer Angaben verlangen. Zudem kann ein EU-Bürger bei Verdacht auf Missbrauch eine Beschwerde bei den US-Behörden einlegen. Auch die Kontrollen werden verschärft: Die EU-Polizeibehörde Europol überprüft, ob ein Terrorverdacht begründet ist; EU-Beamte überwachen zudem in den USA die Auswertung der Daten. Generell ausgeschlossen vom Datenaustausch sind innereuropäische Zahlungen über die "Single Euro Payments Area" (SEPA). Erkennbar sind sie an der internationalen BIC- und IBAN-Bankennummer. Wenn eine solche genutzt wird, bleiben die US-Terrorfahnder automatisch ausgeschlossen.

Der europäische Datenschutz-Beauftragte Peter Hustinx forderte erfolglos, die Massen-Übertragung von Bürgerdaten zu verhindern. Auch das Europaparlament war ursprünglich strikt dagegen. Nach dem ausgehandelten Kompromisstext soll die EU in drei Jahren ein eigenes System zum Ausspähen von Bankdaten entwickeln, das dieses Problem beheben soll.

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