BAWAG-Prozess

Drei Jahre Zusatzstrafe für Nakowitz

26.04.2012

Bawag-EX-Generalsekretär und Ex-Vorstand Peter Nakowitz wurde verurteilt.

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© APA, Peter Nakowitz
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Am zweiten Tag der Neuauflage des BAWAG-Strafprozesses ist es heute, Donnerstag zu einer Teilverurteilung von der ehemaligen "rechten Hand" von Ex-Bawag-General Helmut Elsner, Peter Nakowitz, gekommen. In zwei Anklagepunkten, "Hapenny" und "Ophelia", fasste Nakowitz eine Zusatzstrafe von drei Jahren aus, davon ein Jahr unbedingt. Die restlichen zwei bedingten Jahre werden Nakowitz nachgesehen, sagte Richter Christian Böhm bei der Verkündung des Urteils, das nicht rechtskräftig ist. Sowohl Staatsanwältin Sonja Herbst als auch Nakowitz-Verteidiger Carl Constantin Eschlböck gaben keine Erklärung ab. Beide Seiten haben nun drei Tage Zeit, sich zum Urteil zu äußern.

Prozess geht weiter
Trotz der Verurteilung ist der zweite BAWAG-Prozess für Nakowitz noch nicht vorbei: Ihm werden noch drei weitere Delikte zur Last gelegt, "Unibonds" mit einer Schadenssumme von 350 Mio. Euro sowie der "Capper" und Bilanzdelikte. Capper Ltd. war eines der zahlreichen Investmentvehikel des Mitangeklagten Wolfgang Flöttl, über das ein Meinl-Bank-Kredit Flöttls im Ausmaß von rund 20 Mio. Dollar getilgt worden war. Dennoch zeigten sich sowohl Nakowitz und sein Verteidiger Eschlböck vom heutigen Urteil erfreut und gratulierten einander. Eschlböck sagte dann zu Medienvertretern, dass er "nicht unzufrieden" sei.

Der Verteidiger verwies darauf, dass das Gericht maximal eine Strafe von bis zu 4 Jahren unbedingter Haft im laufenden Verfahren verhängen kann, weil die Staatsanwaltschaft im ersten BAWAG-Verfahren nicht gegen das Urteil berufen hatte. Später hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das erste erstinstanzliche Urteil von der damaligen Richterin und späteren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in weiten Teilen auf. Die Schuldfrage in den heutigen zwei Punkten bestätigte das Höchstgericht aber und verwies die Sache nochmals zum Straflandesgericht Wien zur Festsetzung der Strafhöhe. Eschlböck meint, dass sich das Gericht mit dem heutigen Urteil noch Raum für die anderen Delikte gelassen habe, die seinem Mandanten zur Last gelegt werden. Er hoffe aber, dass das Gericht diese nicht ausnützen werde.

Am heutigen Prozesstag hat sich das Gericht vor allem mit dem Mitangeklagten ehemaligen Generalsekretär und Ex-Vorstand auseinandergesetzt. Mit nur wenigen kurzen Unterbrechungen dauerte die Befragung über fünf Stunden.

1998
Richter, Staatsanwälte und Verteidiger zeigten sich vor allem an den Ereignissen rund um den Staatsfeiertag im Jahr 1998 interessiert, als Elsner - direkt aus New York kommend, wo ihn der ebenfalls angeklagte Spekulant Wolfgang Flöttl den Totalverlust der "Karibik-II-Geschäfte" offenbarte - die restlichen Vorstände der Bank über die neuerlichen Verluste informierte und die Grundzüge eines geheimzuhaltenden Planes zur Sanierung präsentierte.

Entschuldigung
Nakowitz nahm die Gelegenheit heute auch wahr, um sich öffentlich zu entschuldigen. "Es tut mir leid, dass so viel Geld verloren wurde, aber damals habe ich gedacht, dass die Maßnahmen zur Reparatur beitragen werden", sagte er. "Rückblickend waren viele Sachen nicht besonders schlau, man hätte manche Sachen anders machen sollen", so Nakowitz.

Nakowitz kam 1989 zur BAWAG und wechselte Anfang 1998 als Pressesprecher in das Generalsekretariat von Elsner. Im April 2003 wechselte er in den Vorstand, wo er 2006 - nach Bekanntwerden der Affäre - seinen Platz räumen musste.

Im Laufe der Befragung verwies Nakowitz des öfteren darauf, dass er sich aufgrund der langen Zeitspanne an einzelne Zitate der damaligen Entscheidungsträger nicht mehr erinnern könne, er aber absolut zu seinen Aussagen im Vorverfahren und ersten Prozess stehe. Wortführer bei den Vorstandstreffen sei grundsätzlich Elsner gewesen, sagte Nakowitz, betonte aber, selbst damals kein Entscheidungsträger sondern nur Befehlsempfänger gewesen zu sein. Ein wesentlicher Punkt an der ganzen Sache sei die Geheimhaltung gewesen, damit es zu keinem Run auf die Bank komme. Außerdem seien damals Nationalratswahlen bevorgestanden Problem bei der Gewerkschaftsbank hätten die Chancen der SPÖ beeinflusst. Zudem hätte der ÖGB seinen Streikfonds verloren.

Der zweite BAWAG-Prozess wird morgen, Freitag, am Straflandesgericht Wien um 9 Uhr fortgesetzt.

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