Soko "Glücksspiel"

Beschlagnahmung von Automaten widerrufen

09.11.2010


Ein Casinobetreiber hat die Soko Glücksspiel wegen Amtsmissbrauchs angezeigt.

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Im Vorfeld der Novellierung des Glücksspielgesetzes (GSpG) im Sommer hat der zuständige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (V) stets betont, scharf gegen illegale Anbieter vorgehen zu wollen. Zuständig dafür ist die eigens dafür in Leben gerufene "Soko Glücksspiel". In einem Fall dürften die Beamten der Betrugsbekämpfungsbehörde KIAB des Finanzministeriums zu scharf vorgegangen sein. Zumindest ist jetzt die Beschlagnahme von 33 Spielautomaten in Wels wieder aufgehoben worden, sagte der Anwalt des betroffenen Casinobetreibers, Patrick Ruth am Dienstag.

Soko nicht zuständig
Die "Soko" sei für die Beschlagnahme gar nicht zuständig gewesen, da die Geräte nicht gegen das GSpG verstoßen hätten, so der Rechtsvertreter. Er hat die Beamten wegen Amtsmissbrauchs und Nötigung angezeigt.

Nachdem die Bundespolizeidirektion Wels - als zuständige Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz - den Bescheid der Soko wieder aufgehoben hat, habe der Casinobetreiber heute die Schlüssel für die Geräte wieder abgeholt, sagte Ruth.

Amtsmissbrauch und Nötigung
Die Anzeige wegen Amtsmissbrauchs hat der Tiroler Anwalt erstattet, "weil sie (die Soko-Beamten, Anm.) wissen mussten, dass sie nicht zuständig sind". Außerdem hätten die Beamten einer Kellnerin mit einer 22.000-Euro-Geldstrafe gedroht, wenn sie nicht aussagt, und ihr zudem einen Dolmetscher in ihrer Muttersprache verwehrt. Ruth sieht darin Nötigung.

Private Casinobetreiber "tabu"
Aus der Sicht des Anwalts können private Casinobetreiber derzeit nicht bestraft werden, da durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum österreichischen Glücksspielgesetz eine Sanktionslücke entstanden sei. Auch in der heimischen Glücksspielbranche ist man mehrheitlich der Meinung, dass bis zur Neuausschreibung der Spielbanklizenzen Anfang 2011 nicht gegen private Casinobetreiber vorgegangen werden kann.

Mitte September hatte der EuGH festgestellt, dass die Vergabe der zwölf Spielbankkonzessionen, die bis dato immer die Casinos Austria bekommen haben, intransparent und diskriminierend erfolgt sei und somit EU-Recht widersprochen habe. Jetzt müssen die Casinokozessionen EU-weit ausgeschrieben werden - und das erst im Sommer novellierte GSpG erneut repariert werden.

Der heimische Gesetzgeber will es ausländischen Unternehmen aber offenbar weiter schwer machen. Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes schlägt das Finanzministerium eine GSpG-Fassung vor, wonach Unternehmen aus dem EU-Ausland, die in Österreich ein Casino betrieben wollen, nach Lizenzerhalt nicht mehr, wie es in der geltenden Fassung heißt, zwingend eine Kapitalgesellschaft im Inland gründen müssen. Nunmehr soll von einer Errichtung einer inländischen Kapitalgesellschaft abgesehen werden können, "wenn die ausländische Kapitalgesellschaft in ihrem Sitzstaat über eine vergleichbare Spielbankkozession verfügt und einer vergleichbaren Glücksspielaufsicht unterliegt." Ruth dazu: "Wenn das Gesetz so kommt, bin ich zuversichtlich, dass ich viel Geschäft machen werde."

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