Gesetzes-Text im Wortlaut

Ihr Recht auf die Rechnung

31.03.2014

Dienstleister versuchen vermehrt Rechnungen per Post mit Extrakosten zu übermitteln.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Egal in welcher Form ein Kunde Rechnungen, Polizzen oder Dokumente bekommt, der Dienstleister darf keine Extrakosten verrechnen, wenn die Übermittelung postalisch erfolgt. Viele Anbieter forcieren nunmehr Dateien elektronisch zu versenden um weitere Tätigkeiten dem Kunden zu überlassen. Dies bedeutet für den Kunden einen Mehraufwand an Zeit und etwaigen unerlaubten Kosten.

Laut dem Telekommunikationsgesetz hat jeder Kunde das Recht auf seine Rechnung. Anbieter der Telekommunikationsbranche dürfen dem Kunden kein zusätzliches Entgelt verrechnet werden. Im Fall von Versicherungen erfolgt die Zusendung der Polizze oder Urkunde immer per Post. Erst mit Vereinbarung beider Parteien auf eine elektronische Übermittelung wird eine papierlose Rechnung gestoppt. Das gleiche gilt für die Bereiche der Steuerabgaben, Wohnverträge oder Rechnungen der Energieversorgung.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel