Kärntner Hypo kooperiert mit Staatsanwaltschaft

01.04.2010

Die krisengebeutelte Kärntner Hypo Group Alpe Adria Bank (HGAA) kooperiert neuerdings mit der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Noch Ende Februar hatte die Anklagebehörde eine Razzia in der seit Dezember verstaatlichten Bank mit mangelnder Kooperationsbereitschaft des Instituts begründet.

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"Das ist nunmehr anders, die Bank geht uns in vollem Umfang zur Hand", sagte Gottfried Kranz, Leiter der Staatsanwaltschaft, am 1. April. Die Bank habe ihrerseits das Gespräch mit der "SOKO Hypo" und der Kärntner Anklagebehörde gesucht. "Wir sind derzeit mit der Zusammenarbeit mit der Hypo sehr zufrieden", erklärte Kranz.

Inzwischen seien mehrere Sachverhaltsdarstellungen mit umfangreichem Beweismaterial an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Weiters hätten sich Zeugen aus eigenem Antrieb gemeldet. Dies trage zur Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens bei, so Kranz. Details über den Inhalt des Beweismaterials nannte er nicht. Die bisher letzten Hausdurchsuchungen bei der Hypo fanden am 19. März sowie am 25. Februar statt.

Um die Herausgabe von Bank-Unterlagen haben sich die Ermittler monatelang mit der Bank gestritten. Die Bank bezog sich aufs Bankgeheimnis und machte schließlich Formfehler geltend, um den Zugriff auf vor Monaten beschlagnahmte Unterlagen zu verhindern. Seit 1. April ist in der Bank der neue Vorstandschef Gottwald Kranebitter im Amt.

Streit um Akteneinsicht bei der FMA

Unterdessen liegen auch der Grüne Vorsitzende des Kärntner Untersuchungsauschusses, Rolf Holub, und die Finanzmarktaufsicht (FMA) im Clinch um Akteneinsicht. Der Ausschussvorsitzende hatte Anfang der Woche die Weigerung der FMA beklagt, Akten herauszugeben. Ein FMA-Sprecher argumentierte am 31. März, dass dazu erst ein Antrag an die FMA nötig wäre, und der liege bis dato nicht vor.

Dem widersprach am 1. April Holub: Die FMA-Unterlagen zur Hypo seien sehr wohl angefordert worden. "Schon vor mehr als einem Monat müsste die Finanzmarktaufsicht ein Schreiben mit der Bitte um Übermittlung von Akten betreffend des Asset Screenings zur Risikobewertung bzw. zur Wertberichtigung der HGAA erhalten haben", so Holub in einer Aussendung. Der Brief sei der FMA am 24. Februar sogar vom Bundeskanzleramt übermittelt worden.

Dem Kärntner Untersuchungsausschuss so indirekt Untätigkeit vorzuwerfen, gehe ins Leere, meinte Holub:" Nichts hätte die FMA daran gehindert, in der Zwischenzeit von sich aus anzufragen, welche Unterlagen sie zur Vorlage an den U-Ausschuss vorbereiten soll", und weiter: "Um auf Nummer sicher zu gehen, wird die FMA von uns sowohl den Beweismittelbeschluss wie auch das Schreiben des Bundeskanzleramtes noch einmal übermittelt bekommen."

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