Konsumentenschützer

Teures Geldabheben am Urlaubsort

30.07.2011


Der europäische Zahlungsverkehr birgt immer noch eine Reihe Fallen.

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Hohe Kosten beim Geldabheben im Ferienland, unübersichtliche Gebühren bei grenzüberschreitenden Überweisungen oder Lastschriften: Der Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt birgt noch immer eine Reihe von Fallen, auch wenn eine Ende 2009 in Kraft getretene Richtlinie einiges verbessert hat.

EU-Kommission will Systeme weiter vereinheitlichen
Die EU-Kommission plant daher neue Schritte zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Dazu sollen die 27 nationalen Systeme spätestens in zwei Jahren auf das einheitliche europäische Zahlungssystem SEPA (Single Europayments Area) umgestellt sein. Grenzüberschreitende Überweisungen sollen so einfacher und kostengünstiger werden. Dieser Vorschlag wurde bereits vom Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments gebilligt, im September wird das Plenum darüber abstimmen.

Verbraucherschützer kritisieren "Gebühren-Wildwuchs"
"Es ist höchste Zeit", betont der Banken-Referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin, Frank-Christian Pauli. Noch immer gebe es einen "Wildwuchs an Gebühren". Selbst innerhalb der Euro-Zone würden für das Geldabheben mit Kreditkarte im Ausland Gebühren von bis zu 7,50 Euro erhoben. Noch deftiger falle die Rechnung in Ländern aus, die nicht zur Euro-Zone gehören. Auch grenzüberschreitende Überweisungen in ein Land außerhalb der Euro-Zone - sei es für den Sprachkurs in England oder das Ferienhaus in Polen - könnten teuer werden. Oft kassiere sowohl das Geldinstitut des Absenders, als auch das des Empfängers.

Böse Überraschungen selbst bei Euro-Überweisungen
Selbst bei Überweisungen im Euro-Raum kann es böse Überraschungen geben, berichtet Andre Schulze-Wethmar vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz im badischen Grenzort Kehl. Dort haben sich mehrfach Verbraucher über die Deutsche Bank beschwert, weil diese wegen kleiner Fehler im Überweisungsauftrag das Geld kurzerhand zurückschickte - zu saftigen Gebühren.

Kleiner Fehler - hohe Kosten
In einem Fall hatte ein Österreicher per Internet Kleidung gekauft und dafür einmal 174 Euro und einmal 99 Euro überwiesen. Dabei gab er versehentlich einen falschen Vornamen des Empfängers an. Die Deutsche Bank habe das Geld prompt zurückgeschickt und dafür pro Überweisung 15 Euro berechnet, betont Schulze-Wethmar. Den gleichen Betrag kassierte die Absenderbank in Österreich. "Insgesamt also 60 Euro Gebühren". Dabei verpflichte die EU-Richtlinie die Banken keinesfalls, die Empfängeradresse so "pingelig genau" zu überprüfen, solange die Kontoangabe stimme.

EU-Regelung gilt nur bis 50.000 Euro
Problematisch sei auch, dass die EU-Regelung nur für Überweisungen bis 50.000 Euro gelte, erläutert der Jurist. Bis zu diesem Betrag dürften die Geldinstitute nicht mehr Gebühren kassieren, als für Inlandsüberweisungen. Doch für Beträge darüber gebe es keine einheitliche Regelung. Verbraucher sollten daher genau die Gebührenliste ihres Geldinstituts prüfen. Dies allein reicht freilich nicht aus, wie eine andere Beschwerde zeigt, die das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl beschäftigt.

170 Euro für Erbschaft
Eine Straßburgerin hatte zur Abwicklung eines Nachlasses 102.000 Euro nach Deutschland überwiesen. Die französische Bank BNP kassierte für eine EU-Standardüberweisung 14,70 Euro. Die Sparkasse in Kehl zog von dem Betrag 153 Euro an "Abwicklungsgebühr" ein. Bei EU-Standardüberweisungen hänge die Höhe der "Abwicklungsgebühr" von dem überwiesenen Betrag ab, argumentiert die Sparkasse. Hätte die BNP die Transaktion per SEPA-Überweisung vorgenommen, wären nur einige Euro an Gebühren angefallen. Bisher sind Geldinstitute aber nicht verpflichtet, diese für die Kunden günstigste Variante zu wählen. Zudem haben einige Institute - darunter die BNP - eine Obergrenze für SEPA-Überweisungen festgelegt.

Unklare Gebühren ausländischer Banken
Im Grunde müssten Verbraucher auf beiden Seite der Grenze nach den Kosten fragen, betont Pauli. Oft sei es aber schwer, bei der Bank im Ausland Einsicht in die Gebührenliste erhalten. Vorsicht sei auch an Bankomaten geboten. Manchmal werde die Gebühr auf dem Bildschirm angezeigt, oft gebe es nur einen kleinen Aufkleber. Und manchmal seien die Gebühren "irgendwo im Raum" angeschlagen. "Wer nicht aufpasst, kann schnell in die Falle tappen."

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