Kritik an schärferen Geldwäsche-Pflichten

11.05.2010

Auf Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder kommen strengere Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten beim Verdacht auf Geldwäsche im Zuge ihrer Beratungstätigkeit zu. Derzeit beraten der Justiz- und der Wirtschaftsausschuss über diese Verschärfungen. Alle drei Berufsgruppen begrüßen grundsätzlich den Kampf gegen Geldwäsche, äußern sich aber skeptisch zur Umsetzung.

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Anwälte und Notare orten einen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten. Die Wirtschaftstreuhänder kritisieren, dass der Staat seine Aufgaben auf die freien Berufe auslagert. Hintergrund für die Verschärfung ist ein Prüfbericht der Financial Action Task Force (FATF) der OECD aus dem Vorjahr, der Österreich Mängel bei der Geldwäsche-Bekämpfung attestiert hat, etwa in den Bereichen Bankgeheimnis, Prävention und Strafrecht.

Bis zum Juni 2011 muss Österreich der FATF über seine Fortschritte berichten und unterliegt weiteren Überprüfungen, geht aus den Gesetzeserläuterungen hervor. Mit dem nun vorliegenden "Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich" sollen neben der Verschärfung des Berufsrechts auch eine Ausweitung des Geldwäsche-Tatbestandes im Strafgesetzbuch (StGB) sowie eine Erleichterung der Auskunft über Bankkonten und -geschäfte im Strafprozess geregelt werden.

Seit vielen Jahren gibt es Geldwäsche-Bestimmungen in der Rechtsanwaltsordnung, die mit verhindern sollen, dass Vermögen aus Terrorismus oder organisierter Kriminalität in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), sieht zwar einen Regelungsbedarf, das vorliegende Gesetzespaket schießt seiner Meinung nach aber über das Ziel hinaus, da die derzeitigen schweren Tatbestände durch minderschwere erweitert werden.

Das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Anwalt sei "grundrechtsgleich", so der ÖRAK-Präsident. Ein Eingriff zur Erhöhung der Sicherheit sei gerechtfertigt, nun sollen aber die Geldwäsche-Tatbestände etwa auch auf den Immaterialgüterschutz ausgeweitet werden. Dieser Eingriff in die Verschwiegenheitspflicht geht daher laut Benn-Ibler zu weit. Außerdem würde mit dem neuen Geldwäsche-Paket auch in die Privatsphäre der Bürger eingegriffen - etwa über ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse. Grundsätzlich stehe es jedem Bürger frei zu bestimmen, wer Auskunft über seine Vermögensverhältnisse bekommen soll.

Entwurf ist strenger als EU-Richtlinie

Ähnlich argumentiert die Notariatskammer in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf: Sie sieht die Regelungen der Geldwäschebestimmungen im Spannungsverhältnis zur beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Außerdem wird kritisiert, dass "der wirtschaftliche Eigentümer in jedem Fall - und nicht erst nach Durchführung einer risikobasierten Beurteilung - zu identifizieren ist". Der derzeitige Gesetzesentwurf wäre strenger als die 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie.

Georg Benesch, stellvertretender Direktor der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, betont, dass es schwierig abzugrenzen sei, ab wann man einen Geldwäsche-Verdacht melden müsse. Deshalb sei man skeptisch bezüglich der Wirksamkeit der Bestimmungen. Zudem ortet Benesch eine Auslagerung von hoheitlichen Aufgaben auf die freien Berufe. Pro Jahr würden von den Wirtschaftstreuhändern einstellige Meldungen vorgenommen.

Wieviele Geldwäschemeldungen es im Vorjahr gegeben habe, konnte Josef Mahr von der Meldestelle A-FIU (Austrian Financial Intelligence Unit) im Bundeskriminalamt auf APA-Anfrage nicht nennen, da der Jahresbericht für 2009 noch nicht fertig sei. Allerdings waren es mehr als 2008, als 1.085 Meldungen eingegangen waren. Davon meldeten die Banken 992 Verdachtsfälle, während die Anwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder insgesamt nur 10 Meldungen vornahmen. 2008 gab es nach Angaben des Strafregisteramtes 14 Verurteilungen.

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