SWIFT-Abkommen mit Vorbehalt Österreichs fixiert

30.11.2009

Die EU-Innenminister haben trotz vorangegangener Kritik einiger Staaten das umstrittene Bankdaten-Interimsabkommen mit den USA genehmigt. Österreich enthielt sich ebenso wie Deutschland, Ungarn und Griechenland der Stimme und brachte auch eine Zusatzerklärung mit Kritik und Forderungen für ein endgültiges Abkommen ein. Innenministerin Maria Fekter (V) zeigte sich zwar mit dem Ausgang nicht zufrieden, doch betonte sie, Österreich sei "nicht umgefallen".

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Fekter meinte, man sei der Auffassung, dass trotz einiger Bedenken eine Lösung nicht scheitern sollte. Außerdem sei es gelungen, den Zeitraum des Übergangsabkommens von zwölf auf neun Monate zu verkürzen. Spätestens im Februar 2010 sollte dann begonnen werden, eine endgültige Vereinbarung zu verhandeln. Positiv sei, dass die "hohen Standards beim Rechtsschutz" auf nationaler Ebene "in keinster Weise tangiert" würden. Nationale Bestimmungen "werden nicht derogiert".

Die Bedenken Österreichs und auch Deutschlands hätten sich auf die Definition der zu speichernden Daten bezogen. So verlange Österreich in einem endgültigen Abkommen eine klarere Regelung im Hinblick auf die Weitergabe der Informationen an Drittstaaten.

Insgesamt handle es sich heute um die "zweitbeste Lösung". Ein befriedigender Rechtsschutz sei dies noch nicht, "aber besser als gar keiner". Insgesamt zeigte sich Fekter "unglücklich über die übereilte Vorgangsweise", was eine "unschöne Optik" sei. Allerdings sei vor allem die EU-Kommission dafür verantwortlich, die "das Europaparlament vor den Kopf gestoßen hat und das kann man nicht wirklich goutieren". Jedenfalls "haben wir sehr viel erreicht, weil wir Widerstand geleistet haben".

Vorbehalte habe es eben Österreich und Deutschland auch durch die Niederlande gegeben. Allerdings hätten die Niederländer trotzdem zugestimmt, sagte Fekter. Darauf angesprochen, ob das neun Monate dauernde Interimsabkommen automatisch verlängert wird, sollte es bis dahin keine Lösung für eine dauerhafte Vereinbarung geben, winkte die Ministerin ab. Das sei nicht vorgesehen.

Kein direkter Zugriff auf nationale Kreditinstitute

Falsch sei auch der Eindruck, dass es keine Transparenz in dieser Causa gegeben hätte. "Man wollte unbedingt für den Zeitraum, wo es um die Übersiedlung (des SWIFT-Spiegelservers aus den USA in die Schweiz) geht, vor allem auch hinsichtlich der Fehleranfälligkeit oder der Missbrauchsanfälligkeit" den Rechtsschutz ebenfalls haben. Dies sei durch das Übergangsabkommen geregelt. Die Amerikaner könnten jedenfalls auf nationale Kreditinstitute nicht direkt zugreifen. Was die Dritt-Staaten-Regelung betrifft, sei dies eben ein Schwachpunkt, wo Österreich seinen Vorbehalt in der Protokollanmerkung klargelegt habe.

Darauf angesprochen, dass sie weltberühmt hätte werden können, wenn sie das Abkommen abgelehnt hätte, sagte Fekter: "Ich wäre auf allen Titelseiten in allen europäischen Medien gewesen. Das Europaparlament hätte mir die Füße geküsst. Aber ich habe hier auch eine staatspolitische Aufgabe zu erfüllen. Im Vorfeld zu SWIFT gab es enge Abstimmungen mit dem Bundeskanzleramt, dem Außenministerium und dem Finanzministerium und diese Vorgangsweise wurde auf diese Art und Weise akkordiert". Fekter verwies darauf, dass "wir immerhin ein kleineres Land sind. Sich mit großen befreundeten Staaten wie den USA in dieser Causa anzulegen, halte ich nicht für klug, wenn man noch etwas will von den USA, nämlich ein dauerhaftes Übereinkommen, wo die Wünsche Österreichs berücksichtigt werden".

Rat lässt EU-Parlament Ausweg offen

Verwirrung hat unterdessen nach Aussagen des deutschen Innenministers Thomas de Maiziere geherrscht, wonach das Datenaustauschabkommen gegenüber dem Europaparlament gar keine Wirksamkeit entfalten kann. Der schwedische Ratspräsident Fredrik Reinfeldt habe in einem Brief an das EU-Parlament erklärt, dass das Abkommen nicht in Kraft treten werde, wenn die Abgeordneten ihre Zustimmung verweigerten, sagte der deutsche Innenminister.

Dass das EU-Parlament laut dem geltenden Vertrag von Nizza dem Vertrag seine Zustimmung verweigern kann, hieß es auch aus dem EU-Parlament zur APA. Anders als unter den Bestimmungen des ab Dienstag in Kraft tretenden Lissabon-Vertrags habe das Parlament aber kein Mitgestaltungsrecht. Ein Sprecher der schwedischen Präsidentschaft bestätigte in Folge, dass das Parlament den "Swift-Vertrag" ablehnen könne. In diesem Fall trete der Vertrag nicht in Kraft bzw. wieder außer Kraft.

"Der Vorwurf, dass die Rechte des Europaparlaments nicht gewahrt würden, ist damit fast gegenstandslos geworden", sagte de Maiziere mit Bezug auf die Kritik, dass der Vertrag einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags "durchgepeitscht" würde. Nach der Lektüre des Briefes von Reinfeldt würden sich die Bedenken des Parlaments "in Luft auflösen"", meinte er. Ein Abkommen mit Mängeln sei übrigens immer noch besser als kein Abkommen, "das SWIFT-Abkommen ist ein einschränkendes Abkommen".

Die deutsche Regierung habe dem Vertrag nicht zustimmen können, weil wesentliche Punkte wie effektiver Rechtsschutz oder die Zweckbindung des Datentransfers noch nicht befriedigend gelöst seien. "Diese Kritikpunkte sind auch der Maßstab, an dem wir das (definitive, Anm.) Abkommen messen werden, das am 1. November 2010 hoffentlich in Kraft tritt."

Ausweichend antwortete de Maiziere auf Journalistenfragen, welche konkreten Nutzen denn der bisherige Datenaustausch für den europäischen Bürger gebracht habe: "Es liegt in der Natur der Sache, dass dabei keine Angaben über Art und Umfang gemacht und insbesondere keine Namen genannt werden können." Daten aus den USA hätten aber "in besonderer Weise" zur Verhaftung der sogenannten Sauerland-Gruppe beigetragen.

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