UBS ab Montag in Miami vor Gericht

07.07.2009

Eine Großmacht zitiert eine Großbank vor den Richter: Am Montag beginnt in Miami die Verhandlungssache "United States of America vs. UBS", weil die US-Behörden an die Daten von 52.000 nicht näher genannten UBS-Kunden gelangen wollen. Die globalen Ambitionen der größten Schweizer Bank sind längst zum Bumerang geworden. Das lukrative und für die UBS wichtige Geschäft mit Auslandkunden hat einen kriminellen Anstrich erhalten, weil die Kundenberater aus Zürich Zehntausenden von US-Kunden dabei geholfen haben sollen, im großen Stil Geld an der Steuerkasse vorbeizuschleusen.

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Die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) hat im Februar gegen die UBS bei Richter Alan Gold am Bundesbezirksgericht Miami Klage eingereicht. Die Klage ist im US-Juristen-Englisch ein "John Doe Summons": Für die unbekannten mutmaßlichen US-Steuersünder sitzt deren Bank, die UBS, auf der Anklagebank. Seit Monaten kämpft die UBS für eine Einstellung des Verfahrens. Der IRS und das US-Justizdepartment, das die Klage unterstützt, zeigen sich bisher aber unerbittlich. Die UBS fordert vom IRS bisher erfolglos, dass sie die Namen der Kontoinhaber nennt, über die sie Daten einfordert.

Der Schweizer Bundesrat unterstützt die Großbank: Der Schweiz würde einem Amtshilfegesuch der USA nur nachkommen, wenn konkrete Namen von mutmaßlichen US-Steuerflüchtlingen genannt werden. Gemäß der offiziellen Schweiz widerspricht die Klage dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Mit Rudolf Wyss, dem stellvertretenden Chef des Bundesamts für Justiz, Eric Hess von der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Urs Zulauf von der Finanzaufsichtsbehörde FINMA sagen drei hohe Schweizer Beamte in Miami aus. Sollte die UBS tatsächlich verurteilt werden, steht die Schweiz vor einem rechtlichen Dilemma: Die Herausgabe von UBS-Kundendaten sei nach Schweizer Recht gar nicht möglich, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf kürzlich. Das US-Urteil könnte die UBS zum Rechtsbrecher in der Schweiz machen.

Außergerichtliche Einigung angestrebt

Um zu verhindern, dass die USA die UBS dazu zwingt, das Bankgeheimnis zu umgehen, strebt die Bank immer noch eine außergerichtliche Einigung an. In den vergangenen Wochen wurde viel spekuliert, dass der Prozess auf diese Weise noch in letzter Minute abgesagt oder vertagt werden könnte. Dies würde für die UBS teuer: Die Bank, deren nicht enden wollende Verluste durch die weltweite Finanzkrise mittlerweile gegen die 30-Milliarden-Grenze gehen, müsste womöglich einen Milliardenbetrag aufwerfen, um sich von den amerikanischen Problemen freizukaufen.

Doch auch bei einer Verurteilung droht eine saftige Buße. Als die Bank im Februar Informationen zu 250 Kundenbeziehungen an die US-Behörden weitergab, zahlte sie bereits eine Strafe in Höhe von 780 Mio. Dollar (561 Mio. Euro). Die UBS erhöhte ihr Kapital soeben um 3,8 Mrd. Franken (2,50 Mrd. Euro). Analysten gehen davon aus, dass die Bank auch Firmenteile oder Sachwerte verkaufen wird, um für die Sünden in den USA aufkommen zu können.

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