UBS hofft auf viele reuige US-Steuersünder

11.09.2009

Die Schweizer Großbank UBS hofft auf zahlreiche reuige Steuersünder unter ihren verdächtigen amerikanischen Kunden. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es eine beachtliche Anzahl von Selbstanzeigen geben wird, sagte UBS-Präsident Kaspar Villiger in einem Interview mit der Zeitschrift "Schweizer Arbeitgeber".

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Die Bank dürfte es begrüßen, wenn sich viele der 4.450 der Steuerhinterziehung verdächtigen Personen selbst anzeigen oder auf Einsprüche gegen die Herausgabe ihrer Namen an die USA verzichten - schließlich würde ihr das viel negative Publicity ersparen. In dem Ende August geführten Interview sagte der UBS-Manager, dass es noch nicht gelungen sei, den Abfluss von Kundengeldern zu stoppen. Er gehe davon aus, dass es noch eine gewisse Zeit brauche, bis die Kunden wieder Vertrauen fassten.

Überprüfung von 4.450 UBS-Kunden

In dem sogenannten UBS-Steuervergleich hatte die Schweiz Mitte August zugesagt, die Konten von etwa 4.450 UBS-Kunden innerhalb eines Jahres zu überprüfen und beim Erfüllung bestimmter bisher noch geheimer Kriterien die Namen im Zuge der Amtshilfe an die US-Steuerbehörde zu übergeben. Die Betroffenen können dagegen Einspruch beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Sie könnten möglicherweise aber darauf verzichten, wenn die Entscheidungskriterien erst einmal bekannt seien, sagte Villiger weiter. Die Geheimniskrämerei um die Kriterien ist von den Amerikanern gewünscht. Beobachter zufolge dürfte US-Steuerbehörde IRS damit versuchen, die Steuersünder zu verunsichern und zur Selbstanzeige zu bewegen. In den USA sind solche Anzeigen bis Ende September noch zu erleichterten Bedingungen möglich.

Auch anderswo leidet UBS weiterhin unter den Nachwirkungen ihrer aggressiven Expansionspolitik in den USA. Ein Gericht im US-Bundesstaat Connecticut sieht nach Angaben vom 9.9. hinreichenden Tatverdacht für Wertpapierbetrug durch UBS-Händler und forderte von der Bank eine Kaution von 35 Mio. Dollar (24,1 Mio. Euro). Nach Angaben der Klägeranwälte spielte für das Gericht eine wichtige Rolle, dass UBS-Händler einem Hedgefonds Wertpapiere verkauft haben sollen, die sie intern als "Schrott" qualifiziert hätten. Die Kaution sage nichts über den Ausgang des Prozesses aus, erklärte UBS in den USA dazu.

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