Telekom IV-Prozess

Untreue-Schuldspruch für Hochegger bestätigt

25.11.2015

Zweieinhalb Jahre Haft allerdings aufgehoben, weil Falschaussage neu verhandelt werden muss.

Zur Vollversion des Artikels
© Thomas Kronsteiner
Zur Vollversion des Artikels

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch im Telekom IV-Prozess - dabei ging es um auf Basis von Scheinrechnungen getätigte Zahlungen der Telekom Austria (TA) an zwei BZÖ-nahe Werbeagenturen - den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter für Peter Hochegger bestätigt. Die über den Lobbyisten verhängte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren unbedingt wurde allerdings aufgehoben.

Grund dafür: Hochegger war vom Erstgericht auch wegen falscher Zeugenaussage im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss schuldig erkannt worden, wo er unter Wahrheitspflicht deponiert hatte, er sei mit dem Geldsegen an das BZÖ nicht in Verbindung gestanden.

Laut OGH wäre Hochegger vom Erstgericht ein möglicher Aussagenotstand bei seinem Auftritt vor dem U-Ausschuss zu gute zu halten gewesen. Entsprechenden Anhaltspunkten sei aber nicht nachgegangen worden. Der OGH ordnete daher eine Neudurchführung des Falschaussage-Verfahrens an, an dessen Ende unter Berücksichtigung der erwiesenen Beteiligung an der Untreue eine neue Strafe für Hochegger festgelegt werden muss.
 

Zur Vollversion des Artikels