Bankgeheimnis

Verhandlungen mit Drittstaaten starten

15.05.2013

Nicht auf Einigung über Reform der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie warten.

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Die EU-Kommission will bald die Verhandlungen mit den Drittstaaten über die Ausweitung der Zinsbesteuerungsrichtlinie starten. Es werde jedenfalls nicht darauf gewartet, bis die 27 EU-Staaten eine Einigung über die seit Jahren diskutierte Erweiterung des Anwendungsbereichs bei dieser Richtlinie erzielen. Allerdings wird in Kommissionskreisen damit gerechnet, dass dies bei einem der nächsten EU-Finanzministerräte doch geschieht.

Beide Punkte - die Verhandlungen und die Zinsbesteuerungsrichtlinie - würden parallel laufen. Allerdings ist es nicht unbedeutend, dass bald Klarheit über die Reform dieser Richtlinie besteht, da das Verhandlungsmandat sich genau auf die noch nicht beschlossene Ausweitung bezieht. Hier könnten die Schweiz und die vier anderen Drittstaaten Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco einhaken und eine weitere Verzögerung wäre möglich.

Geplant ist, dass nun der automatische Informationsaustausch mit den fünf Drittstaaten nicht nur bei Zinserträgen, sondern auch auf Lebensversicherungen und zwischengeschaltete juristische Personen wie Trusts und Stiftungen ausgeweitet wird. Diese Richtlinie gilt dann nicht nur für die EU-27, sondern eben auch für die Drittländer.

Außerdem soll der Geltungsbereich der bereits Ende 2010 beschlossenen Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit erweitert werden - und zwar um Dividenden, Veräußerungsgewinne und Lizenzgebühren. Dieser ausgeweitete Informationsaustausch würde allerdings dann nur zwischen den EU-Staaten gelten und hätte keine Auswirkung auf die Drittländer - so es keine grundlegenden anderen Entwicklungen gibt. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta will dabei noch vor dem Sommer einen Vorschlag vorlegen, ob es dazu eine baldige Einigung gibt, ist aber fraglich.

Für die von Finanzministerin Maria Fekter (V) heftig verteidigte Quellensteuer im Rahmen der bilateralen Verträge mit Schweiz und Liechtenstein hat ein EU-Abkommen mit den fünf Drittstaaten nur dann Bedeutung, wenn in einem solchen multilateralen Vertrag Bereiche betroffen sind, die auch in den Abkommen mit Bern und Vaduz enthalten sind. Wenn die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU der Zinsrichtlinie und dem automatischen Informationsaustausch zustimmt, die dann nicht nur reine Zinserträge, sondern auch Trusts und Stiftungen umfassen soll, würde es mit der Beibehaltung der Quellensteuer in diesen Bereichen für Österreich schwierig. Bei allen Punkten, die in den bilateralen Verträgen über ein multilaterales Abkommen hinausgehen, kann Österreich auf jeden Fall die Quellensteuer beibehalten.

Bleiben dürfte die Quellensteuer aber weiterhin bei Dividenden, Veräußerungsgewinnen und Lizenzgebühren, wo über die Verwaltungsrichtlinie der automatische Informationsaustausch zwar EU-intern gelten wird, aber nicht mit Drittstaaten.

Allerdings sind die letzten Einzelheiten der geplanten Regelungen bzw. Erweiterungen noch nicht vollständig klar. Das Entscheidende ist, dass es noch der Zustimmung aller 27 EU-Staaten bedarf, was zuletzt gerade im Steuerbereich mehr als schwierig war.

Liechtensteiner Bankenverband offen zu Info-Austausch
Ob bei der grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung oder beim automatischen Informationsaustausch: Der Liechtensteiner Bankenverband will die Diskussion mit der EU mit "großer Offenheit" führen. Wie die Schweiz soll auch Liechtenstein mit der EU über die Ausdehnung der internationalen Zinsbesteuerung verhandeln. Der Liechtensteinische Bankenverband betonte am Mittwoch, der Bankenplatz habe sich vor längerer Zeit zu einer Strategie der Steuerkonformität bekannt.

Der Bankenverband will die Diskussionen "mit großer Offenheit" führen. Das gelte für die Ausdehnung der grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung in Europa wie für einen möglichen europäischen respektive internationalen Standard zum automatischen Informationsaustausch.

Offenheit signalisierte schon der neue Liechtensteiner Regierungschef. In einem Interview mit dem "Handelsblatt" formulierte Adrian Hasler allerdings Bedingungen: Eine wichtige Frage sei, wie den Kunden eine Brücke in die Steuerehrlichkeit gebaut werden könne. Als Beispiel nannte er den mit Großbritannien vereinbarten Offenlegungsprozess für Briten mit unversteuerten Vermögen im Fürstentum.
 

 

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