Einvernahme-Protokoll

Grasser: "Bin steuerlich ungebildet"

10.05.2013

Bei einer Einvernahme lieferte sich Ex-Minister Schlagabtausch mit Steuerberater.

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Am 18. Jänner 2013 wurden der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sein Steuerberater Peter Haunold fünf Stunden lang zur Stiftungskonstruktion Grassers parallel vernommen. Dabei lieferten sich die beiden einen heftigen Schlagabtausch bis hin zu Schreiduellen, schreibt das Nachrichtenmagazin "Format" unter Berufung auf eine Abschrift der Gespräche.

Stiftungsmodell
Haunold habe Grasser sehr belastet, so die Darstellung des "Format". Grasser habe angegeben, dass er das von Haunold entworfene komplexe Stiftungsmodell, über das der frühere Finanzminister seine Einkommen abwickelte, mit dem Finanzrechtsprofessor Eduard Lechner besprochen habe. Grasser will Lechner zwei Mal, auf der Uni und bei ihm daheim, getroffen und dabei einen Schriftsatz von Haunold übergeben haben. Haunold habe dem entgegengehalten, dass er in der Gründungsphase keinen Schriftsatz gemacht habe, schreibt das "Format" und die Staatsanwaltschaft hielt demnach fest, dass sich Lechner an kein Treffen mit Grasser erinnere.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter erklärte zur damaligen Einvernahme im Jänner, dass Grasser in diesem Zusammenhang nur einen "falschen Ausdruck" gebraucht habe. Basis für die Gespräche mit Lechner sei eine handschriftliche Skizze Haunolds gewesen.

Skizze
Die gleiche Skizze diente offenbar auch als Basis für Gespräche mit dem damaligen Sektionschef im Finanzministerium Peter Quantschnigg. Quantschnigg habe sich das Modell angeschaut und gesagt: " (Ich) kann dir nur nach bestem Wissen und Gewissen sagen: Das geht. Ja ich glaub', das ist OK" erinnerte sich Grasser in der Einvernahme. Weiter habe der inzwischen verstorbene Quantschnigg gesagt: "Schriftlich kann ich's dir nicht geben. Aber das legst nachher offen und nachher wird es Dir eh bestätigt werden, dass das geht".

Haunold bestätigt die Existenz einer handschriftlichen Unterlage, sagte aber laut Protokoll: "Dass der Quantschnigg auf Basis einer Zeichnung eine steuerliche Beurteilung abgibt, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen". Die Skizze selber ist laut Ainedter nicht mehr auffindbar.

Zeugen für seine Gespräche mit Lechner und Quantschnigg kann Grasser keine nennen. Hätte man Quantschniggs Kalender gefunden, hätten sich dort Hinweise auf Treffen gefunden, meint Ainedter, der betont, dass sowohl Grasser als auch Haunold als Beschuldigte vernommen wurden. Grasser als Täter und Haunold als Beitragstäter.

Dass ihre Aussagen divergieren sei nichts Neues, erinnert Ainedter: "Aus unserer Sicht hat Haunold seine Aussagen in wesentlichen Punkten abgeändert, seitdem er Beschuldigter ist". Auch habe Haunold wesentliche Aussagen nicht belegen können. So habe Haunold keine schriftliche Unterlage, dass er Grasser vor dieser Konstruktion gewarnt hätte, "und die gibt es auch nicht" ist Ainedter überzeugt. Außerdem habe Haunold die Feststellung, dass er für sich selber die gleiche Konstruktion gewählt habe, nicht bestritten, so Ainedter.

Anklageerhebung
Während das "Format" schreibt, "noch vor dem Sommer könnte es zur Anklageerhebung kommen", geht Ainedter weiter davon aus, dass Grasser nicht angeklagt wird. In einigen Monaten sei mit dem Abschlussbericht zu rechnen, danach werde es Stellungnahmen geben und dann überhaupt erst die Entscheidung, wie es weitergeht.

Steuererklärung
Ainedter bestätigte auch Grassers Aussage, dass er nicht in der Lage gewesen sei, seine Steuererklärung selber zu machen. Obwohl er Finanzminister gewesen sei und sich auf der Uni Klagenfurt auf Steuerrecht spezialisiert habe, habe er niemals ohne Steuerberater eine Steuererklärung abgegeben, "weil ich steuerlich so ungebildet bin" zitiert das Format aus den Protokollen. "Ich war sozusagen nicht einmal in der Lage, eine ganz einfache Veranlagung abzugeben und die selbst auszufüllen". Grasser sei als Finanzminister für die große Linie des Steuerrechts verantwortlich gewesen, bei den Details habe er sich immer fremder Hilfe bedient, merkt dazu Ainedter an.

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