Strafverfahren

Grasser: Schlappe bei Gericht

21.02.2012

Strafverfahren wird fortgesetzt - Einstellungs-Antrag abgewiesen.

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© TZ ÖSTERREICH/Bieniek
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Niederlage für Karl-Heinz Grasser. Der Ex-Finanzminister ist mit seinem Antrag auf Einstellung des gegen ihn laufenden Strafverfahrens in der Causa Buwog beim Wiener Straflandesgericht abgeblitzt. Richterin Olivia-Nina Frigo wies den von Grasser letzten Sommer eingebrachten Antrag in ihrem Beschluss nun zurück.

Anwalt: „Keine neuen Verdachtsmomente“
Maßgeblich für die Entscheidung der Richterin seien „rechtliche Überlegungen“ gewesen – „und dass aus Sicht des Gerichts ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist“, so Gerichtssprecher Christian Gneist. Richterin Frigo (30), selbst erst seit Oktober im Amt, hat damit grünes Licht gegeben, dass die Staatsanwaltschaft weiter gegen Grasser ermitteln kann. Vorgeworfen werden dem früheren Minister unter anderem Untreue und verbotene Geschenkannahme im Zusammenhang mit dem Buwog-Verkauf. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Grasser selbst zeigte sich „nicht überrascht“ von der Entscheidung des Gerichts. Er habe das „so erwartet“, sagte er in einer ersten Reaktion gegenüber ÖSTERREICH. „Enttäuscht“ äußerte sich Grassers Anwalt Manfred Ainedter über die „inhaltsleere“ Begründung des Gerichts. Richterin Frigo habe im Wesentlichen die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu seinem Antrag abgeschrieben. Die 43-seitige Empfehlung der Anklagebehörde, Grassers Antrag abzuweisen, datiert bereits mit 6. Oktober 2011. Dass Frigo sich nicht mal die Mühe gemacht habe, die Texte umzuformulieren, empört Ainedter. „Sie selbst hat sich nur auf vier dürren Seiten damit auseinandergesetzt – eigentlich eine Frechheit“, so Ainedter zu ÖSTERREICH. Es gebe in dem ganzen Dokument überdies keine neuen Verdachtsmomente. Gegen den Beschluss kann Grasser binnen 14 Tagen Einspruch erheben. „Das prüfen wir“, so Ainedter.

Hausdurchsuchungen bei Grasser waren rechtmäßig
Das Oberlandesgericht Wien hat indes auch die Hausdurchsuchungen bei Grasser am 26. Mai 2011 nun für rechtmäßig erklärt. Die Razzien bei Grassers Steuerberater Peter Haunold hingegen wurden mangels dringenden Tatverdachts als Gesetzesverletzung gewertet.

ÖSTERREICH: Herr Grasser, das Wiener Straflandesgericht hat Ihren Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens abgewiesen. Sind Sie enttäuscht?
Karl-Heinz Grasser:
Ich bin derzeit im Ausland und muss mir das Urteil erst genau ansehen. Aber sagen wir so: Die Entscheidung des Gerichts überrascht mich überhaupt nicht. Im Gegenteil: Mein Anwalt und ich haben das so erwartet. Wir sind davon ausgegangen, dass das Strafverfahren in der Causa Buwog nicht eingestellt wird.

ÖSTERREICH: Was für Auswirkungen hat diese Entscheidung denn jetzt auf Ihr Verfahren?
Grasser:
Wie ich bereits gesagt habe, ich kann zu den Details noch nichts sagen. Aber ich gehe davon aus, dass es jetzt endlich zu einer Beschleunigung meines Verfahrens kommt. Ich erwarte, dass die Justiz in den nächsten Wochen eine Entscheidung trifft. Eine rasche Entscheidung ist ja auch in meinem Sinne.

ÖSTERREICH: Werden Sie gegen den Fortführungsbeschluss Beschwerde einlegen?
Grasser:
Dazu kann ich noch nichts sagen, weil ich die Begründung im Detail noch nicht kenne. Mein Anwalt wird das prüfen.

 

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