Geld

So kommen SIE zum Teuerungs-Geld

16.06.2022

Die Regierung verspricht Entlastungszahlungen: Das müssen Sie dafür tun.

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Wien. Es soll viel Geld für die Bürger geben – eine Entlastung von insgesamt 28 Milliarden Euro hat die Regierung vor drei Tagen versprochen. Vielen ist allerdings immer noch nicht ganz klar, wie sie jetzt zu den verschiedenen Geld-Hilfen kommen. Hier ist der ÖSTERREICH-Leitfaden zu Bonus-Zahlungen, Beihilfen und Extra-Cash:

Das müssen Sie für die jeweiligen Hilfsgelder tun

  • 500 Euro Superbonus. Ab Oktober erhält jeder ohne Antrag 500 Euro auf sein Konto überwiesen. Das sind 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Antiteuerungsbonus. Unter 18-Jährige erhalten die Hälfte. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Österreich. Hat das Finanzamt keine Kontodaten, kommt das Geld via RSa-Brief als Gutschein, der bei einer Bank eingelöst werden kann.
  • 180 Euro Familienbeihilfe gibt es ab August pro Kind als Einmalzahlung zur Familienbeihilfe automatisch dazu.
  • 300 Euro für Geringverdiener gibt es einmalig ab September. Es braucht keinen Antrag, das Geld wird mit der Sozialhilfe, dem Arbeitslosengeld, der Mindestpension oder Studienbeihilfe überwiesen.
  • Familienbonus. Heuer gibt es pro Kind maximal – je nach Einkommen – 2.000 Euro (vorher 1.500 Euro). Die Lohnsteuer wird um diesen Betrag vermindert. Darum kümmert sich entweder die Lohnverrechnung im Unternehmen, oder man macht es in der Arbeitnehmerveranlagung geltend.
  • Kindermehrbetrag. Wer zu wenig verdient, um den Familienbonus von der Lohnsteuer abzuziehen, erhält jetzt 550 Euro Kindermehrbetrag pro Jahr (bisher 450 Euro). Der Kindermehrbetrag wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
  • 500 Euro Absetzbetrag. Zusätzlich kommt für Geringverdiener ein einmaliger Absetzbetrag von 500 Euro, der bei der Arbeitnehmerveranlagung abgezogen wird.
  • 150 Euro Energiekostenausgleich. Im April ist der Gutschein in die Haushalte geflattert. Der Energiekostenausgleich bleibt bei 150 Euro pro Haushalt. Er muss per Antrag eingereicht werden und wird von der Jahresstromrechnung abgezogen. Nur Höchstverdiener (5.670 Euro brutto pro Monat) dürfen den Gutschein nicht einlösen.
  • Bis zu 3.000 Euro Prämie. Zusätzlicher Arbeitslohn bis zu 3.000 Euro ist heuer steuerfrei. Dafür müssen sich Mitarbeiter an die Arbeitgeber wenden, die entscheiden über die Prämie.
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