Aktuell

Teuerung: Wirt in Deutschland verlangt ab sofort drei Euro "Eintritt"

09.05.2022

Der Gastronom im deutschen Nordrhein-Westfalen versucht diese Maßnahme mit den gestiegenen Lebensmittel- und Betriebskosten zu rechtfertigen.

Zur Vollversion des Artikels
© getty
Zur Vollversion des Artikels

Aufruhr in Deutschland. Der erste Wirt verlangt ab sofort einen „Eintritt“, um bei ihm Speisen konsumieren zu dürfen. Wie der WDR berichtet, müssen alle Gäste des "Cedric’s" drei Euro zusätzlich zahlen. Kinder sind von der Maßnahme ausgenommen.

Kostenbeitrag

„Liebe Gäste, aufgrund der extrem gestiegenen Kosten im Bereich Einkauf, Personal und Energie sind wir leider dazu gezwungen pro Gast ein Kostenbeitrag von 3 € zu erheben“, heißt es auf der Homepage.

Gegenüber dem WDR meint der Lokalbesitzer Horst Ingendorn. "Weil ich ständig einkaufe und bestelle, bin ich nah dran an den Preisen und merke, wie das jetzt täglich ansteigt. Und dann habe ich irgendwann die Reißleine gezogen und gesagt, wir müssen jetzt irgendwas machen.

Fleisch 50 Prozent teurer

Der Fleischpreis habe sich um bis zu 50 Prozent gesteigert, der des Gemüses ebenfalls um 30 Prozent. Für das Frittierfett zahlt der Wirt mittlerweile ebenfalls den doppelten Preis. „Bevor ich jetzt die Karte ändere und auch bei Wasser und Sachen, bei denen es vielleicht gar nicht nötig ist, die Preise erhöhe, habe ich mich dafür entschieden, einmal drei Euro draufzuschlagen“, erzählt Ingendorn weiter.

Die Gäste nehmen die zusätzlichen Mehrkosten durchwegs positiv auf. "Die Gäste, mit denen ich gesprochen habe, haben Verständnis dafür. Und ich denke, dass diese Offenheit oder Ehrlichkeit, das so rüberzubringen, eigentlich ganz gut ankommt, erklärt er.

Kein Gewinn

Gewinn würde er mit den drei Euro keinen erzielen, es sei lediglich eine Maßnahme zur Schadenbegrenzung. "Ich versuche, das so moderat wie möglich zu halten, um den Leuten nicht die Freude am Ausgehen zu nehmen. Ich freue mich doch für die Gäste, dass sie nach Corona mal wieder rausgehen können, so Ingendorn.

Zur Vollversion des Artikels