IWF gibt Empfehlungen zur Geldwäsche-Bekämpfung

23.05.2014

Das Fürstentum Liechtenstein erhält vom Internationalen Währungsfonds (IWF) "ein grundsätzlich gutes Zeugnis" für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Verbessert werden soll aber die Effektivität der Strafverfolgung und die Transparenz von Gesellschaften und Rechtsträgern.

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Handlungsbedarf besteht laut dem IWF zudem bei der Harmonisierung von Berufsgeheimnissen mit Sorgfaltspflichten und bei der Klärung der Auskunftsrechte von Behörden. Das teilte am Freitag die liechtensteinische Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU) anlässlich der Präsentation der Resultate der IWF-Evaluation mit.

Der SFIU oblag die Leitung der Prüfung durch den IWF und den Europarat-Ausschuss Moneyval. IWF und Moneyval haben aufgrund der Resultate Empfehlungen ausgesprochen, wie sich das Fürstentum in einzelnen Bereichen steigern könnte. Liechtenstein hat laut SFIU bereits mit der Umsetzung begonnen.

Im Großen und Ganzen jedoch waren die prüfenden Experten mit dem Fürstentum zufrieden. Die rechtlichen Grundlagen des Zwergstaates seien "weitgehend mit dem globalen Standard zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung konform". Bei Letzterem und bei der Rechtshilfe seien in den letzten Jahren signifikante Fortschritte erzielt worden, schrieb die SFIU.

Die SFIU ist die zentrale Behörde Liechtensteins zur Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung notwendig sind.

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